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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 24/2025
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Amtliche Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

Öffentliche Mahnung von Abfallgebühren

Alle Gebührenpflichtigen, die mit der Bezahlung der Abfallgebühren bis einschließlich 2025 im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände innerhalb von einer Woche an den

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

Bonatstraße 50, 99974 Mühlhausen

Bankverbindung:

IBAN:

DE 07820800000442503000

BIC:

DRESDEFF827,

Commerzbank AG Mühlhausen

zu zahlen.

Sofern die Bezahlung der rückständigen Gebühren nicht erfolgt, werden diese im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.

Mühlhausen, den 11.11.2025

Mülverstedt

Werkleiterin