2025/15
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 5 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Hornsömmern/Thüringen (Landkreis Unstrut-Hainich)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des § 60 ThürKO und § 34 ThürGemHV erlässt die Gemeinde Hornsömmern folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
§ 2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird mit 327.000,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 65.800,00 € um 600,00 € erhöht und damit auf 66.400,00 € neu festgesetzt.
§ 4
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich: Die §§ 2 und 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Hornsömmern, den 20.11.2025
Gemeinde Hornsömmern
Heinz Schröter — Siegel
Bürgermeister
Beschluss und Genehmigungsvermerk
| 1. | Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hornsömmern für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss-Nr. 2025/15 vom 11.11.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hornsömmern die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 18.11.2025 (Az.:07.3-1512-0082/25) die 1. Nachtragshaushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt. |
| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht. |
| Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Hornsömmern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist. |
| 3. | Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan Gemeinde Hornsömmern für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom 08.12.2025 bis 22.12.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten. |
Hornsömmern, den 24.11.2025
Heinz Schröter
Bürgermeister
2025/16
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 5 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |