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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 25/2023
Stadtnachrichten aus Bad Tennstedt
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Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße in der Stadt Bad Tennstedt

Gemäß § 6 Abs. 1 des Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBI. S 273), in der derzeit gültigen Fassung, ergeht folgende

Widmungsverfügung.

Die Straße im Gewerbegebiet Bad Tennstedt (Gemarkung Bad Tennstedt, Flur 27, Flst. 252/19; 316/4; 315 - siehe gekennzeichnete Flächen im Lageplan) ist als öffentliche Straße im Sinne des Wegerechts nach dem Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) zu widmen. Die Straße wird als Gemeindestraße eingestuft. Straßenbaulastträger ist die Stadt Bad Tennstedt. Die Lage der Straße ist in dem nachstehenden Lageplan dargestellt. Die Straße wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG als Gemeindestraße eingestuft.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt als bekannt gegeben. Die Widmung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Für die vorstehenden Widmung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 3026) in der derzeit gültigen Fassung die sofortige Vollziehung angeordnet, um den Weg unverzüglich dem Gemeingebrauch, insbesondere den Anliegern, zur Verfügung stellen zu können und eine ungehinderte Benutzung des Weges zu gewährleisten. Dadurch soll im Interesse des allgemeinen Wohls sichergestellt werden, dass die verkehrsmäßige Benutzung der Straße für jedermann gestattet ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb dieser Frist bei der Verwaltungsgemeinschaft, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, eingelegt wird (Landratsamt Unstrut Hainich-Kreis, Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausen)

Wir weisen darauf hin, dass zurzeit grundsätzlich noch keine E-Mails entgegengenommen werden, das gilt auch für verschlüsselte oder mit digitaler Signatur versehene E-Mails. Das gilt nicht für Terminvereinbarungen und einfache Auskünfte.

Bad Tennstedt, den 01.12.2023

gez. Jens Weimann

Bürgermeister