2024/10
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Hornsömmern - hier: Gratulationsrichtlinie in vorliegender Form zu.
Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der Aufhebung des Beschlusses 2019/04 vom 12.02.2019 zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 6 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hornsömmern haben, werden zu folgenden Anlässen geehrt:
| 1. | Jubiläen von Personen |
| 1.1 | Ehejubiläen |
Geehrt werden:
Goldene Hochzeit - 50 Jahre
Glückwunschschreiben der Gemeinde,
überreicht durch den Bürgermeister;
Blumenstrauß und Präsent im Gesamtwert von 35,00 €
Diamantene Hochzeit - 60 Jahre
Glückwunschschreiben der Gemeinde,
überreicht durch den Bürgermeister;
Blumenstrauß und Präsent im Gesamtwert von 45,00 €
Eiserne Hochzeit 65 Jahre
Glückwunschschreiben der Gemeinde,
überreicht durch den Bürgermeister;
Blumenstrauß und Präsent im Gesamtwert von 55,00 €
Gnadenhochzeit - 70 Jahre
Glückwunschschreiben der Gemeinde,
überreicht durch den Bürgermeister;
Blumenstrauß und Präsent im Gesamtwert von 65,00 €
| 1.2 | Geburtstage |
Geehrt werden Personen zum:
65. Geburtstag
Glückwunschschreiben der Gemeinde,
überreicht durch den Bürgermeister;
Präsent im Wert von 25,00 €
70. Geburtstag
Glückwunschschreiben der Gemeinde,
überreicht durch den Bürgermeister;
Präsent im Wert von 25,00 €
80.,90. Geburtstag
Glückwunschschreiben der Gemeinde,
überreicht durch den Bürgermeister;
Blumenstrauß und Präsent im Wert von 35,00 €
100. Geburtstag und jeder weitere
Glückwunschschreiben der Gemeinde,
überreicht durch den Bürgermeister;
Blumenstrauß und Präsent im Wert von 35,00 €
Diese Richtlinie tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hornsömmern, den 03.12.2024
Schröter
Bürgermeister
2024/12
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.600,00 € für die Zahlung der Gewerbesteuerumlage (Haushaltsstelle 90000.81000). Die Finanzierung ist durch den Haushalt der Gemeinde gesichert.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 6 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2024/13
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Verein „Förderverein Freibad Kirchheilingen e.V.“ ab dem 01.01.2025 beizutreten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Mitgliedsantrag zu unterzeichnen. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 500,00 EUR ist in die jährliche Haushaltsplanung unter Beachtung der §§ 2 (2) und 53 (1) S.1 ThürKO aufzunehmen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 6 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |