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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 25/2024
Gemeindenachrichten aus Hornsömmern
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Amtlicher Teil

2024/10

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Hornsömmern - hier: Gratulationsrichtlinie in vorliegender Form zu.

Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der Aufhebung des Beschlusses 2019/04 vom 12.02.2019 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Hornsömmern

hier: Gratulationsrichtlinie

Alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hornsömmern haben, werden zu folgenden Anlässen geehrt:

1.

Jubiläen von Personen

1.1

Ehejubiläen

Geehrt werden:

Goldene Hochzeit - 50 Jahre

Glückwunschschreiben der Gemeinde,

überreicht durch den Bürgermeister;

Blumenstrauß und Präsent im Gesamtwert von 35,00 €

Diamantene Hochzeit - 60 Jahre

Glückwunschschreiben der Gemeinde,

überreicht durch den Bürgermeister;

Blumenstrauß und Präsent im Gesamtwert von 45,00 €

Eiserne Hochzeit 65 Jahre

Glückwunschschreiben der Gemeinde,

überreicht durch den Bürgermeister;

Blumenstrauß und Präsent im Gesamtwert von 55,00 €

Gnadenhochzeit - 70 Jahre

Glückwunschschreiben der Gemeinde,

überreicht durch den Bürgermeister;

Blumenstrauß und Präsent im Gesamtwert von 65,00 €

1.2

Geburtstage

Geehrt werden Personen zum:

65. Geburtstag

Glückwunschschreiben der Gemeinde,

überreicht durch den Bürgermeister;

Präsent im Wert von 25,00 €

70. Geburtstag

Glückwunschschreiben der Gemeinde,

überreicht durch den Bürgermeister;

Präsent im Wert von 25,00 €

80.,90. Geburtstag

Glückwunschschreiben der Gemeinde,

überreicht durch den Bürgermeister;

Blumenstrauß und Präsent im Wert von 35,00 €

100. Geburtstag und jeder weitere

Glückwunschschreiben der Gemeinde,

überreicht durch den Bürgermeister;

Blumenstrauß und Präsent im Wert von 35,00 €

Diese Richtlinie tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hornsömmern, den 03.12.2024

Schröter

Bürgermeister

2024/12

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.600,00 € für die Zahlung der Gewerbesteuerumlage (Haushaltsstelle 90000.81000). Die Finanzierung ist durch den Haushalt der Gemeinde gesichert.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2024/13

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Verein „Förderverein Freibad Kirchheilingen e.V.“ ab dem 01.01.2025 beizutreten.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Mitgliedsantrag zu unterzeichnen. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 500,00 EUR ist in die jährliche Haushaltsplanung unter Beachtung der §§ 2 (2) und 53 (1) S.1 ThürKO aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0