2025/02
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 27 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 25 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 25 |
| Ja-Stimmen: | 25 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt/Thüringen
(Landkreis Unstrut-Hainich)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des § 60 ThürKO und § 34 ThürGemHV erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | — 57.600,00 167.900,00 | — 19.800,00 130.100,00 | — 2.320.900,00 2.320.900,00 | — 2.358.700,00 2.358.700,00 |
| b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | — 37.400,00 38.400,00 | — 117.000,00 118.000,00 | — 233.200,00 233.200,00 | — 153.600,00 153.600,00 |
§ 2
Die allgemeine Umlage gemäß § 50 ThürKO, mit Einwohnerstand zum 31.12.2023, beträgt
1.426.300,00 € = 220,0062 €/Einwohner.
§ 3
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 286.800,00 € um 106.300,00 € erhöht und damit auf 393.100,00 € neu festgesetzt.
§ 4
| 1. | Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge von 50.246,00 € (bisher: 51.082,00 €) und mehr. |
| 2. | Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 4.000,00 EUR und weniger. |
| 3. | Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind Beträge von 10.000,00 EUR und mehr. |
§ 5
Es gilt der für das Haushaltsjahr 2025 vorliegende Stellenplan.
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich: Der § 2, 3 der Haushaltssatzung bleibt unverändert.
Bad Tennstedt, den 04.12.2025
Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Thomas Frey — Siegel
Gemeinschaftsvorsitzender
Beschluss und Genehmigungsvermerk
| 1. | Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss-Nr. 2025/02 vom 17.11.2025 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 27.11.2025 (Az.:07.3-1512-0083/25) die 1. Nachtragshaushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt. |
| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht. |
| Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist. |
| 3. | Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Nachtragshaushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom 22.12.2025 bis 16.01.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten. |
Bad Tennstedt, den 09.12.2025
Thomas Frey
Gemeinschaftsvorsitzender
2025/03
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung stimmt dem Finanzplan der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt für die Jahre 2024 bis 2028 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 27 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 25 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 25 |
| Ja-Stimmen: | 25 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |