auf Grund zunehmender Beschwerden, möchte ich Sie an dieser Stelle nochmals auf die satzungsmäßig festgelegte Straßenreinigungspflicht hinweisen.
Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt ist angewiesen, alle Grundstückseigentümer, welche dieser Pflicht nicht nachkommen anzuschreiben und entsprechende Ordnungsmaßnahmen bzw. Bußgeldbescheide zu erlassen.
Jens Weimann
Bürgermeister