Mit Inkrafttreten der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza hat der Zweckverband die Aufgabe der Erfassung und ordnungsgemäßen Beseitigung des in Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben anfallenden Schlamms übernommen. Diese Aufgabe ergibt sich aus der Abwasserbeseitigungspflicht nach dem Thüringer Wassergesetz.
Die Entsorgungsbetriebe handeln im Auftrag des Zweckverbandes und sind mit folgenden Aufgaben betraut:
| - | Räumung der Grundstückskläranlagen und abflusslose Gruben |
| - | Abfuhr zur Behandlung des Fäkalschlammes. |
Die Entsorgung erfolgt nach DIN 4261.
Die Schlammentsorgung aus den Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben ist für die Gemeinde
Bad Tennstedt:
im Zeitraum vom 20.02. - 31.03.2023 (08. - 13. KW)
vorgesehen.
Die Grundstückseigentümer haben in diesem Zeitraum einen ungehinderten Zutritt (Zufahrt) zu der Grundstückskläranlage bzw. abflusslosen Grube zu gewährleisten.
Wir weisen darauf hin, dass für zusätzlich notwendige Anfahrten außerhalb des geplanten Entsorgungstermins ein Zuschlag in Höhe von 12,96 € erhoben werden kann.
Wir bitten um Beachtung des Termins und Abstimmung mit der Entsorgungsfirma. Die Firma Weimann wird die Haushalte zusätzlich über eine Wurfsendung (im Briefkasten) informieren.
Bei eventuell auftretenden Fragen können Sie sich gern an Frau Starkloff unter der Telefonnummer 0 36 03 / 84 07 56 wenden.
Ihr Abwasserzweckverband
„Mittlere Unstrut" Bad Langensalza