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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 3/2023
Neues aus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
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Erinnerung der Kasse an die Zahlung der fälligen Steuern und allgemeinen Abgaben

Entsprechend des § 259 der Abgabenordnung erinnert die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt alle steuerpflichtigen Bürger an die nächsten Termine zur Zahlung der

Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer

Jahreszahler:

01.07.2023

Quartalszahler:

15.02.2023

15.05.2023

15.08.2023

15.11.2023

sowie Mieten und Pachten.

Mieten:

zum 15. eines jeden Monats

Pachten:

15.08.2023

Landpacht:

15.10.2023

Sondernutzungsgebühren:

15.02.2023

15.05.2023

15.08.2023

15.11.2023

Bei der Überweisung auf das entsprechende Konto bitte unbedingt das Kassenzeichen angeben!

Von diesen Terminen abweichende Fälligkeiten sind in den entsprechenden Bescheiden festgelegt und ebenfalls verbindlich. Sind im letzten Jahr keine Änderungen eingetreten, erfolgt kein neuer Steuer-/Abgabenbescheid.

Somit ist der zuletzt ergangene Bescheid für Sie maßgebend.

Damit fällige Beträge rechtzeitig eingezogen werden können, wird den Steuerpflichtigen empfohlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Vordrucke und Informationen erhalten Sie bei der Kasse, im Steueramt sowie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt unter

https://www.badtennstedt.de/dienstleistung/formular/id/10928/zahlungsverkehr.html

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Oder nutzen Sie das hier abgedruckte Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats und senden Sie es bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.