Entsprechend des § 259 der Abgabenordnung erinnert die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt alle steuerpflichtigen Bürger an die nächsten Termine zur Zahlung der
| Jahreszahler: | 01.07.2023 | |
| Quartalszahler: | 15.02.2023 | 15.05.2023 |
| 15.08.2023 | 15.11.2023 |
| Mieten: | zum 15. eines jeden Monats | |
| Pachten: | 15.08.2023 | |
| Landpacht: | 15.10.2023 | |
| Sondernutzungsgebühren: | 15.02.2023 | 15.05.2023 |
| 15.08.2023 | 15.11.2023 | |
Bei der Überweisung auf das entsprechende Konto bitte unbedingt das Kassenzeichen angeben!
Von diesen Terminen abweichende Fälligkeiten sind in den entsprechenden Bescheiden festgelegt und ebenfalls verbindlich. Sind im letzten Jahr keine Änderungen eingetreten, erfolgt kein neuer Steuer-/Abgabenbescheid.
Somit ist der zuletzt ergangene Bescheid für Sie maßgebend.
Damit fällige Beträge rechtzeitig eingezogen werden können, wird den Steuerpflichtigen empfohlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Vordrucke und Informationen erhalten Sie bei der Kasse, im Steueramt sowie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt unter
| • | https://www.badtennstedt.de/dienstleistung/formular/id/10928/zahlungsverkehr.html |
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| Kreditinstitut | IBAN | BIC |
| Sparkasse Unstrut-Hainich | DE32 8205 6060 0661 0000 36 | HELADEF1MUE |
| Deutsche Kreditbank | DE64 1203 0000 0000 9241 67 | BYLADEM1001 |
Oder nutzen Sie das hier abgedruckte Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats und senden Sie es bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.