2023/02
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Sundhausen stimmt dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am südlichen Dorfrand - Erlenweg“ der Gemeinde Sundhausen bezüglich der Gestaltung der Dacheindeckung des Carports im Rahmen des geplanten Neubaus eines Wohnhauses mit Carport auf den Grundstücken Erlengrund 7 und 8, Flst. 226/7 und 226/8, Flur 2 der Gemarkung Sundhausen vom 29.11.2022 zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 5 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2023/03
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Sundhausen stimmt dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am südlichen Dorfrand - Erlenweg“ der Gemeinde Sundhausen bezüglich der Gestaltung der Fassade im Rahmen des geplanten Neubaus eines Wohnhauses mit Carport auf den Grundstücken Erlengrund 7 und 8, Flst. 226/7 und 226/8, Flur 2 der Gemarkung Sundhausen vom 29.11.2022 zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 5 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2023/04
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Ehrungsrichtlinien der Gemeinde Sundhausen in vorliegender Form zu. Der Beschluss 10/2002 vom 25.09.2002 wird aufgehoben.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 5 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Der Gemeinderat der Gemeinde Sundhausen beschließt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die nachstehende Richtlinie über die Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen durch die Gemeinde Sundhausen.
§ 1
Allgemeines
(1) Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Sundhausen und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können entsprechend dieser Ehrungsrichtlinien geehrt werden.
(2) Die Ehrung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Verdiensten des jeweils zu Ehrenden stehen.
§ 2
Art der Ehrungen
(1) Folgende Ehrungen können durch die Gemeinde Sundhausen vorgenommen werden:
| - | Ehrungen in Anerkennung besonderer Leistungen |
| - | Ehrungen bei Geschäfts- und Vereinsjubiläen |
| - | Ehrungen bei Ehe-und Altersjubiläen |
| - | Ehrungen bei sonstigen Anlässen. |
§ 3
Ehe- und Altersjubiläen
(1) Bei Ehejubiläen erfolgt durch den Bürgermeister folgende Ehrung:
| 1. | Goldene Hochzeit (50 Jahre), |
| 2. | Diamantene Hochzeit (60 Jahre), |
| 3. | Eiserne Hochzeit (65 Jahre), |
| 4. | Gnadenhochzeit (70 Jahre) |
Glückwunschkarte des Bürgermeister und Blumenstrauß oder Präsent im Wert von 25,00 Euro.
(2) Bei Altersjubiläen erfolgt durch den Bürgermeister folgende Ehrung:
die Vollendung des 75., 80., 85., 90. und danach jedes weiteren Lebensjahres Glückwunschkarte des Bürgermeister und Blumenstrauß oder Präsent im Wert von 25,00 Euro.
(3) Zur Geburt eines Kindes dessen Eltern in Sundhausen gemeldet sind, erfolgt durch den Bürgermeister eine Gratulation mit einer Glückwunschkarte.
§ 4
Kranzniederlegung
(1) Zum Volkstrauertag erfolgt eine Kranzniederlegung im Wert von 60,00 Euro vor dem Kriegsgefallenendenkmal auf dem Friedhof der Gemeinde Sundhausen.
(2) Nach dem Volkstrauertag verbleibt der Kranz bis mindestens nach dem Totensonntag des gleichen Jahres am Ort.
§ 5
Sonstiges
In begründeten Ausnahmefällen kann der Gemeinderat von diesen Ehrungsrichtlinien abweichen.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft.
Gemeinde Sundhausen, den 06.02.2023
Christopher Kaufmann
Bürgermeister