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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 3/2023
Gemeindenachrichten aus Bruchstedt
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Beschlüsse Gemeinde Bruchstedt vom 06.02.2023 2023/01

2023/01

Beschluss

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2019 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2019 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

336.611,60 €

Einnahme:

81.172,35 €

Ausgabe:

336.611,60 €

Ausgabe:

81.172,35 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2019 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/02

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister, Herrn Tückhardt, für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/03

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister, Herrn Montag (Beigeordneter - in Vertretung), für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

1

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/04

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2020 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2020 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

345.336,50 €

Einnahme:

109.132,91 €

Ausgabe:

345.336,50 €

Ausgabe:

109.132,91 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2020 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/05

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/06

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2021 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2021 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

379.790,93 €

Einnahme:

56.417,50 €

Ausgabe:

379.790,93 €

Ausgabe:

56.417,50 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2021 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/07

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Auslegungshinweis gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO

1.

Die geprüften Jahresrechnungen der Gemeinde Bruchstedt für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 wurden mit Beschluss-Nr. 2023/01 vom 06.02.2023, Beschluss-Nr. 2023/04 vom 06.02.2023 und Beschluss-Nr. 2023/06 vom 06.02.2023 durch den Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt festgestellt. Dem Bürgermeister wurde für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 mit Beschluss-Nr. 2023/02 vom 06.02.2023, Beschluss-Nr. 2023/03 vom 06.02.2023, Beschluss-Nr. 2023/05 vom 06.02.2023 und Beschluss-Nr. 2023/07 vom 06.02.2023 durch den Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt Entlastung erteilt.

2.

Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes und die Beschlüsse zur Feststellung der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 der Gemeinde Bruchstedt sowie die Beschlüsse zur Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 liegen in der Zeit vom 20.02.2023 bis 03.03.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten öffentlich aus.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Einsichtnahme über den Zeitraum der Auslegung hinaus bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.

Bruchstedt, den 07.02.2023

Dominik Gary

Bürgermeister

2023/09

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/10

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung der Ehrenordnung der Gemeinde Bruchstedt vom 27.05.1998, geändert am 01.01.2002 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/11

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Richtlinie der Gemeinde Bruchstedt zu Gratulationen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und zu Kondolenzen (Gratulations- und Kondolenzrichtlinie) in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Richtlinie Gemeinde Bruchstedt

Richtlinie der Gemeinde Bruchstedt zu Gratulationen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und zu Kondolenzen

(Gratulations-und Kondolenzrichtlinie)

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anspruch und Finanzierung

(1) Die Gratulationen und Kondolenzen der Gemeinde Bruchstedt nach diesen Richtlinien sind freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch.

(2) Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel.

II. Gratulationen

§ 2

Gratulationsanlässe

Gratulationen gegenüber Bürgern der Gemeinde dürfen zu folgenden Anlässen durchgeführt werden:

bei Altersjubilaren ab dem 80. Lebensjahr in 5er Schritten, ab dem 100. Lebensjahr jährlich,

bei Ehejubiläen ab dem 50. Jahrestag und

zur Geburt eines Kindes.

§ 3

Durchführung der Gratulationen

Die Übermittlung der Glückwünsche erfolgt durch den Bürgermeister oder einen Vertreter im Amt. Sie erfolgt in persönlicher Vorsprache oder in schriftlicher Form.

§ 4

Geschenke

(1) Die zu verteilenden Geschenke ergeben sich aus der den Richtlinien als Anlage 1 beigefügten Aufstellung.

(2) Die Gemeinde Bruchstedt behält sich Abweichungen bzw. Änderungen bezüglich der Vergabe vor.

III. Kondolenzen

§ 5

Personenkreis und Ablauf

(1) Im Falle des Versterbens eines Bürgers der Gemeinde Bruchstedt erhalten der Ehepartner / Lebensgefährte bzw. die Kinder oder Geschwister, sofern diese zu ermitteln sind, auf postalischem Weg eine Beileidsbekundung in Form einer Karte übermittelt.

(2) Für (ehemalige) Gemeinderatsmitglieder und verdiente Gemeindebürger wird im Todesfall eine Traueranzeige veröffentlicht.

V. Schlussbestimmungen

§ 6

Datenschutz

(1) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt und über die Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sowie über den Ansprechpartner in Datenschutzfragen sind auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt veröffentlicht oder können in der Verwaltung eingesehen werden.

(2) Die in dieser Richtlinie beschriebene Datenverarbeitung erfolgt nach den jeweils gültigen Rechtsgrundlagen und ausschließlich zu dem in der Richtlinie festgelegten Zweck. Eine Zweckänderung bedarf ausdrücklich der Einwilligung des Betroffenen.

(3) Im Falle des Vorliegens einer Übermittlungssperre für die Daten einer betroffenen Person im Sinne des Bundesmeldegesetzes erfolgt auch nach dieser Richtlinie keine Datenweitergabe, insofern auch keine Gratulation oder Kondolenz.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Bruchstedt, den 06.02.2023

Dominik Gary

Bürgermeister

Anlage 1: Geschenke

1.

Altersjubiläen

Ab dem 80. Lebensjahr in 5er Schritten

Glückwunschkarte, Blumenstrauß im Wert von 20 €

Ab dem 100. Lebensjahr jährlich

Glückwunschkarte, Blumenstrauß im Wert von 25 €

2.

Ehejubiläen

(50. Jahrestag, 60. Jahrestag, 65. Jahrestag, 70. Jahrestag)

Glückwunschkarte, Geschenkkorb im Wert von 30 €

3.

Geburt eines Kindes

Glückwunschkarte,

einen dem Anlass dienenden Gutschein im Wert von 20 €

Beschlüsse Gemeinde Bruchstedt

2023/12

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Bruchstedt an Vereine und Verbände aus besonderen Anlässen vom 27.05.1998 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2023/15

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt stimmt der Vergabe von Leistungen zum Neubau des Elektroanschluss an die Firma Schwarzkopf Elektro GmbH, Hauptstraße 111 in 99947 Kirchheilingen zu.Die Kosten sind für den Gemeindehaushalt 2023 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

1

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0