2023/36
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Aufhebung der Benutzungssatzung für gemeindeeigene Räume und deren Einrichtungen in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 4 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 4 |
| Ja-Stimmen: | 4 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Satzung
zur Aufhebung der Benutzungssatzung für gemeindeeigene Räume und deren Einrichtungen
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt in der Sitzung am 06.12.2023 die folgende Satzung zur Aufhebung der Benutzungssatzung für gemeindeeigene Räume und deren Einrichtungen beschlossen:
§ 1
Die Benutzungssatzung für gemeindeeigene Räume und deren Einrichtungen der Gemeinde Bruchstedt vom 23.07.1996 wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bruchstedt, den 02.01.2024
Dominik Gary
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur Aufhebung der Benutzungssatzung für gemeindeeigene Räume und deren Einrichtungen der Gemeinde Bruchstedt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises angezeigt und der Eingang mit Datum vom 13.12.2023 bestätigt (AZ.: 07.3-1406-0089/23).
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Bruchstedt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Bruchstedt, den 06.02.2024
Dominik Gary
Bürgermeister
2023/37
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Aufhebung der Benutzungsgebührensatzung für gemeindeeigene Räume und deren Einrichtungen in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 4 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 4 |
| Ja-Stimmen: | 4 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Satzung
zur Aufhebung der Benutzungsgebührensatzung für gemeindeeigene Räume und deren Einrichtungen
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt in der Sitzung am 06.12.2023 die folgende Satzung zur Aufhebung der Benutzungsgebührensatzung für gemeindeeigene Räume und deren Einrichtungen beschlossen:
§ 1
Die Benutzungsgebührensatzung für gemeindeeigene Räume und deren Einrichtungen der Gemeinde Bruchstedt vom 23.07.1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.06.2006 wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bruchstedt, den 02.01.2024
Dominik Gary
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur Aufhebung der Benutzungsgebührensatzung für gemeindeeigene Räume und deren Einrichtungen der Gemeinde Bruchstedt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises angezeigt und der Eingang mit Datum vom 13.12.2023 bestätigt (AZ.: 07.3-1406-0090/23).
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Bruchstedt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Bruchstedt, den 06.02.2024
Dominik Gary
Bürgermeister