In den vergangenen Wochen hat der geplante Abriss der Kegelbahn in Hornsömmern bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen und Diskussionen geführt. Der Gemeinderat sowie der Bürgermeister der Gemeinde Hornsömmern möchten daher transparent über die Hintergründe und die Entscheidungsfindung informieren.
Im Zuge von Sanierungsarbeiten zur Beseitigung von Frostschäden wurde im Herbst 2025 ein Pilzbefall im Gebäude der Kegelbahn festgestellt. Ein hinzugezogener, unabhängiger Gutachter bestätigte den Befall mit „Echtem Hausschwamm“. Laboruntersuchungen sowie weitere Bauteilöffnungen zeigten, dass es sich um einen aktiven und sich ausbreitenden Befall handelt, der nicht durch den zuvor entstandenen Wasserschaden verursacht wurde. Zudem wurde durch das Sachverständigenbüro der Versicherung festgestellt, dass Schäden durch holzzerstörende Pilze nicht versichert sind.
Aufgrund des Ausmaßes des Schwammbefalls ist davon auszugehen, dass eine Sanierung mit erheblichen, derzeit nicht abschließend kalkulierbaren Kosten verbunden wäre. Die Bauverwaltung schätzt die Kosten für eine vollständige Wiederherstellung der Kegelbahn - einschließlich Elektrik, Heizungsanlage, Kegelbahntechnik, Gebäudetechnik sowie Fußboden- und Wandaufbauten - auf über 111.000 Euro. Insgesamt wäre der Erhalt der Kegelbahn für die Gemeinde finanziell nicht darstellbar.
Demgegenüber belaufen sich die Kosten für den Abriss des Gebäudes und die anschließende Rekultivierung der Fläche auf etwa 63.070 Euro. Für diese Maßnahme können Fördermittel aus dem REVIT-Programm beantragt werden. Bei einem Fördersatz von voraussichtlich 65 Prozent verbleiben für die Gemeinde Kosten in Höhe von rund 22.000 Euro.
Der Gemeinderat hat auf Grund dieser Faktenlage in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 durch alle anwesenden Ratsmitglieder, einstimmig beschlossen, die Kegelbahn abreißen zu lassen. Die Entscheidung erfolgte nach sorgfältiger Abwägung aller technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte und ist Ergebnis einer demokratischen Willensbildung. Der Bürgermeister ist gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung nun verpflichtet, die gefassten Beschlüsse des Gemeinderates zu vollziehen.
Die Gemeinde Hornsömmern steht zugleich vor weiteren dringenden Investitionen, wie dem Neubau der Trauerhalle oder der Dachsanierung am Dorfgemeinschaftshaus, die bereits erhebliche finanzielle Mittel bindet. Vor diesem Hintergrund ist ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit den verfügbaren Haushaltsmitteln zwingend erforderlich.
Auf der entstehenden Freifläche der ehemaligen Kegelbahn sollen Parkplätze sowie eine E-Ladesäule entstehen. Auch für diese Gestaltung können Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Ein beantragtes Bürgerbegehren zu diesem Thema wird derzeit durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt geprüft und über die Zulässigkeit ist noch nicht abschließend entschieden.
Der Gemeinderat und die Verwaltung bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Entscheidung. Sie dient dem Ziel, die finanziellen Mittel der Gemeinde verantwortungsvoll einzusetzen und die Entwicklung Hornsömmerns langfristig zu sichern.
Heinz Schröter
Bürgermeister