2025/18
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hornsömmern stimmt der Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern der Gemeinde Hornsömmern in die Kindertagesstätte der Gemeinde Mittelsömmern vom 19.09.2006 zu.
Die Zweckvereinbarung endet zum 31.12.2025.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufhebung der Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 6 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2025/19
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hornsömmern stimmt der Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern der Gemeinde Hornsömmern in die Kindertageseinrichtung der Stadt Bad Tennstedt mit Außenstelle in Mittelsömmern in vorliegender Form zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 6 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 6 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Der vollständige Wortlaut der Zweckvereinbarungen wurde in folgendem Amtsblatt des Unstrut-Hainich-Kreises öffentlich bekannt gemacht:
Jahrgang 25, Nummer 02 vom Montag, 02.02.2026
Bezugsmöglichkeiten für das Amtsblatt des Unstrut-Hainich-Kreises:
Dauer- oder Einzelbezug über das Landratsamt
Unstrut-Hainich-Kreis, Büro des Landrates,
Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen
zum Preis von
0,60 EUR je Blatt zuzüglich Versandkosten
online unter:
https://www.unstrut-hainich-kreis.de/land-kreis/landratsamt/veroeffentlichungen/amtsblatt/
kostenlos
Herausgeber:
Unstrut-Hainich-Kreis
vertreten durch den Landrat
Redaktion:
Michael Piontek
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 / 80 11 15
Telefax: 0 36 01 / 80 13 11 15
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Erscheinungsweise:
in der Regel montags