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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 3/2026
Gemeindenachrichten aus Kirchheilingen
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Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheilingen vom 11.10.2019, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.11.2024

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die fristgerechte öffentliche Bekanntmachung erfolgte ersatzweise durch Aushang an der Verkündungstafel „Thälmann-Platz“ am 29.01.2026

Gemeinde Kirchheilingen

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

1.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Kirchheilingen hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Kirchheilingen am 01.03.2026 als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

2.

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Listennummer: 1

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Kennwort der Wählergruppe:

Freie Wählergemeinschaft Kirchheilingen

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Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Postleitzahl und Wohnort des Bewerbers sowie der Inhalt der Erklärung des Bewerbers zur Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG:

Bergfeld, Guntram; 1964; Bauingenieur; 99947 Kirchheilingen

Zu der Frage, ob der Bewerber wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, gab er folgende Erklärung ab: NEIN

Der Bewerber ist mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden.

Dem Bewerber fehlt die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht.

3.

entfällt

4.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

5.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Bohn

Wahlleiterin