2022/18
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit folgenden Festlegungen und im Übrigen in vorliegender Form zu:
| Sitzungsgeld Gemeinderatsmitglied: | — 23,00 EURO / Sitzung |
| und | |
| Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Bürgermeister: | — 360,00 EURO / Monat |
| und | |
| Aufwandsentschädigung für ehrenamtlichen Beigeordneten: | — 90,00 EURO / Monat |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 4 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 4 |
| Ja-Stimmen: | 4 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. 414) hat der Gemeinderat der Gemeinde Mittelsömmern in der Sitzung am 16.12.2022 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Mittelsömmern vom 08.11.2019 wird wie folgt geändert:
| 1. | Der § 9 wird wie folgt geändert: | |
| a) | Im Absatz 1 wird der Betrag „21,00 €“ durch den Betrag „23,00 €“ ersetzt. | |
| b) | Im Absatz 5 wird der Betrag „358,00 €“ durch den Betrag „360,00 €“ und der Betrag „75,00 €“ durch den Betrag „90,00 €“ ersetzt. | |
| 2. | Der § 10 wird wie folgt geändert: | |
| Im Absatz 2 werden die Worte „in der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“, Bad Langensalzaer Allgemeine“ durch die Worte „durch Aushang an der Verkündungstafel gemäß Absatz 3“ ersetzt. | ||
| — | ||
| 3. | Der § 12 (1) erhält folgende Fassung: | |
| „Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen, Männer sowie alle weiteren Geschlechtsformen.“. | ||
Artikel 2
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Mittelsömmern tritt am ersten Tag des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Mittelsömmern, den 23.01.2023
Thomas Drengenburg
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Mittelsömmern wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises angezeigt und der Eingang mit Datum vom 11.01.2023 bestätigt (AZ.: 07.3-1406-0155/22).
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Mittelsömmern schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Mittelsömmern, den 21.02.2023
Thomas Drengenburg
Bürgermeister