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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 4/2023
Neues aus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
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Bekanntmachung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die am 01. Januar 2024 beginnende Amtszeit

Da die Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen im Freistaat Thüringen zum 31.12.2023 endet, wird die Bevölkerung der Stadt Bad Tennstedt und der Gemeinden Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Haussömmern, Hornsömmern, Kirchheilingen, Kutzleben, Mittelsömmern, Sundhausen, Tottleben und Urleben aufgefordert, geeignete Personen für die Tätigkeit als Haupt- und Ersatzschöffen zu benennen, die in einer Vorschlagsliste geführt werden.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Der eingereichte Vorschlag muss Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift und Beruf enthalten. Vorschläge sind bitte schriftlich bis zum 28. April 2023 an die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Hauptamt, Herr Fischer, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt zu senden.

Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Download unter:

https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl

Zur Vereinfachung kann das nachfolgend abgedruckte Formblatt verwendet werden!

Fischer

Verantwortlicher - Schöffenwahl