Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 4/2024
Neues aus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt vom 11.01.2024

2024/01

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

27

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

24

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

24

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

Satzung Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

(Unstrut-Hainich-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht erteilt.

§ 4

Die allgemeine Umlage gemäß § 50 ThürKO, mit Einwohnerstand zum 31.12.2022, beträgt

1.426.300,00 € = 216,6971 €/Einwohner.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 385.600,00 € festgesetzt (§ 65 ThürKO)

§ 6

1.

Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge von 53.182,00 EUR und mehr.

2.

Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 4.000,00 EUR und weniger.

3.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind Beträge von 10.000,00 EUR und mehr.

§ 7

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2024 vorliegende Stellenplan.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Bad Tennstedt, den 26.01.2024

Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

Thomas Frey — Siegel

Gemeinschaftsvorsitzender

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2024/01 vom 11.01.2024 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 22.01.2024 (Az.:07.3-1512-0006/24) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom 04.03.2024 bis 15.03.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Bad Tennstedt, den 20.02.2024

Thomas Frey

Gemeinschaftsvorsitzender

Beschlüsse Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt vom 11.01.2024

2024/02

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

27

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

24

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

24

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

2024/04

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung der Stadt- und Regionalbibliothek Bad Tennstedt in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

27

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

24

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

24

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

1. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung

der Stadt- und Regionalbibliothek Bad Tennstedt

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgaben-gesetzes (ThürKAG) vom 7.August 1991 (GVBl. Seite 285, 329) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 folgende Satzung beschlossen

Artikel 1

Die Benutzungsgebührensatzung der Stadt- und Regionalbibliothek Bad Tennstedt vom 22.05.2017 wird wie folgt geändert:

Die Anlage zur Benutzungsgebührensatzung der Stadt- und Regionalbibliothek Bad Tennstedt - GEBÜHRENVERZEICHNIS erhält folgende neue Fassung:

„1. Anmeldung

je Benutzer

1.1.

erstmalige Ausstellung eines Benutzerausweises

2,00 €

1.2.

Neuausstellung eines Benutzerausweises für alle eingetragenen Benutzer bei Verlust

3,00 €

2. Jahresgebühr

je Benutzer

2.1.

Benutzer ab vollendetem 18. Lebensjahr sowie juristische Personen, Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts

15,00 €

2.2

Benutzer einer Lebensgemeinschaft oder eines Familienverbundes

20,00 €

2.3

für Schüler, Vollzeitstudenten und Auszubildende ab vollendetem 18. Lebensjahr mit entsprechendem Nachweis

7,50

2.4

in besonderen Einzelfällen für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr je angefangenen Monat

1,00 €

2.5.

ansonsten Schnupperkarte für 3 Monate bei Benutzern ab vollendetem 18. Lebensjahr

3,75 €

2.6

Für Benutzer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schulgruppen und deren Betreuer und Kurgäste mit gültiger Kurkarte entfällt die Jahresgebühr.

3. Vorbestellungen

je Bestellung

3.1.

Benachrichtigung über die Bereitstellung zuzüglich ggf. anfallendes Porto

0,50 €

4. Fernleihe

4.1.

zu entrichtende Bestellgebühr je Fernleihe

3,00 €

4.2.

darüber hinaus sind Kosten, die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden, vom Besteller / Benutzer zu tragen

4.3.

Überschreitung der Leihfrist bei Fernleihe richtet sich nach den Bestimmungen der entleihenden Bibliothek.

5. Überschreitung der Ausleihfrist

5.1.

für Benutzer ab vollendetem 18. Lebensjahr sowie juristische Personen, Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts

1. Mahnung

3,00 €

2. Mahnung

5,00 €

3. Mahnung

10,00 €

zzgl. Portokosten

6. pauschaler Kostenersatz

je Medium

6.1.

bei kleineren Schäden und Verschmutzungen an Medien

2,00 €

6.2.

bei Beschädigungen oder Verlust von Medienhüllen (MC, CD, DVD etc.)

1,00 €

7. Einarbeitung eines Ersatzexemplars

je Medium

7.1.

Bearbeitungsgebühr bei beschädigtem oder in Verlust geratenem Medium

2,00 €

8. Kopieren / Drucken

8.1.

Kopie A 4 oder schwarz/weiß Druck A4 je Kopie/Seite

0,50 €

9. Internetbenutzung und Benutzung der PC- Arbeitsplätze

9.1.

Gebühr für die Internetbenutzung oder die Nutzung der PC Arbeitsplätze je 60 Minuten

2,00 €

9.2

Für Benutzer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beträgt die Gebühr für die Internetnutzung oder die Nutzung der PC Arbeitsplätze je 60 Minuten

1,00 €

10. Lesungen und Veranstaltungen

10.1

Veranstaltungen, die durch die Bibliothek durchgeführt werden

15,00 €

10.2

Für Lesungen eines Buchautoren gilt der jeweilige Eintrittspreis, den der Autor erhebt

11.

Ausleihe von E-Book-Readern/ Tablets

10,00 €

zzgl. Kautionsgebühr

15,00 €“

Artikel 2

Diese 1. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung der Stadt- und Regionalbibliothek Bad Tennstedt tritt am 1. Tage des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft.

Bad Tennstedt, den 26.01.2024

Frey Dienstsiegel

Gemeinschaftsvorsitzender

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung der Stadt- und Regionalbibliothek Bad Tennstedt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises angezeigt und der Eingang mit Datum vom 23.01.2024 bestätigt (AZ.: 07.3-1528-0013/24).

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Bad Tennstedt, den 20.02.2024

Thomas Frey

Gemeinschaftsvorsitzender