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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 4/2025
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Bekanntmachung

Die Thüringer Fernwasserversorgung stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Referat 52 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Generalinstandsetzung und Erweiterung der Talsperre Straußfurt im Landkreis Sömmerda, Gemarkungen Henschleben, Schwerstedt, Vehra und Straußfurt. Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist in diesem Planfeststellungsverfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Wesentliche Inhalte der technischen und der umwelt- und naturschutzfachlichen Planunterlagen sind folgende:

1. Der Antrag auf Zulassung und die Planunterlagen zum Vorhaben werden in der Zeit vom

4. März 2025 bis einschließlich 3. April 2025

- in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt,

Bauamt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt

Montag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

- in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue,

Bauamt, Marktplatz 13, 99189 Gebesee

Montag

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

- in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt,

Bauamt, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt

Montag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

- im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN),

Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Referat 52, Harry-Graf-Kessler-Straße 1, 99423 Weimar, Zimmer 1808

Montag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Mittwoch

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag

von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich 5. Mai 2025 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Etwaige Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen nach § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. V. m. § 73 Abs. 4 Satz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind bei den vorgenannten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

3. Rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Die Erörterung ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

4. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von den Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

5. Kosten, die durch Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen entstehen, können nicht erstattet werden.

6. Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Antragsunterlagen werden auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) auf der Seite „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

Jena, den 10.02.2025

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Vizepräsident

In Vertretung

Knut-Matthias Riese