Auf Grund des § 36 (1) des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. den §§ 52 a ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), i. V. m. den §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV), i. V. m. den §§ 3 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik (ThürKDG) und des § 4 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Finne“, in den jeweils gültigen Fassungen, erlässt die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2023:
§ 1 - Erfolgsplan, Vermögensplan
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt:
| a) | im Erfolgsplan | |
| die Erträge auf | 7.916.180,83 € | |
| die Aufwendungen auf | 7.815.898,78 € | |
| b) | im Vermögensplan | |
| die Einnahmen auf | 8.648.029,21 € | |
| die Ausgaben auf | 8.648.029,21 € |
festgesetzt.
§ 2 - Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen wird mit
0,00 €
festgesetzt.
§ 3 - Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan wird mit
1.053.424,68 €
festgesetzt.
§ 4 - Verbandsumlage
Eine Verbandsumlage zur Deckung des Finanzbedarfes im Erfolgsplan wird auf
206.240,00 €
festgesetzt.
§ 5 - Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf
1.319.000,00 €
festgesetzt.
§ 6 - Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2023 in Kraft.
Sömmerda, den 14. Dezember 2022
Starroske — (Siegel)
Verbandsvorsitzender
Vollzug der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, des Gesetzes über die kommunale Doppik - ThürKDG, der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV und der Thüringer Eigenbetriebsverordnung - ThürEBV
Die in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ am 14.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Beschluss-Nr.: 127/2022 wurde dem Landratsamt Sömmerda - Kommunalaufsicht - am 15.12.2022 angezeigt, die mit Schreiben vom 16.01.2023 folgendes dazu mitgeteilt hat:
„Die in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ am 14.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit Beschluss-Nr. 127/2022 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung kann bekanntgegeben werden.“
Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 16.01.2023 von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda zu Kenntnis genommen.
Gem. § 20 ThürKGG i.V.m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | persönliche Beteiligung (§ 30 Abs. 4 ThürKGG i.V.m. § 38 ThürKO) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsversammlung (§ 29 ThürKGG i.V.m. § 35 ThürKO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Abwasserzweckverband „Finne“ geltend gemacht worden ist.
Die Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2023 liegt nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der VG Bad Tennstedt für 2 Wochen öffentlich in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes „Finne“, Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda, zu den öffentlichen Sprechzeiten aus. Die Unterlagen werden weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereitgehalten.
gez. Starroske
Verbandsvorsitzender