Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 5/2025
Gemeindenachrichten aus Blankenburg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Auslegung Solar Blankenburg § 3 (2) BauGB

Gemeinde Blankenburg • Übersichtsplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage nordöstlich der Ortslage Blankenburg“

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Blankenburg für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Photovoltaik-Freiflächenanlage nordöstlich der Ortslage Blankenburg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Blankenburg hat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Blankenburg für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Photovoltaik-Freiflächenanlage nordöstlich der Ortslage Blankenburg“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Blankenburg und umfasst ca. 48,22 ha. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.

Der Geltungsbereich zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage umfasst in der Flur 3 der Gemarkung Blankenburg die Flurstücke 33/1; 33/2; 35; 38/2; 60/1; 66; 67; 73; 74; 79; 81; 83/1; 83/2; 84/2; 84/3; 88/3; 88/7; 88/8; 154/72; 155/72; 156/80; 157/80; 158/80; 161/86; 168/87; 169/87; 174/68; 175/68; 185/33; 190/34; 191/34; 270/37; 278/78; 279/78; 280/78; 281/78; 282/78; 288/86; 289/86; 290/86; 291/86; 292/86; 307/87; 308/87; 309/87; 318/85; 328/87; 329/87; 330/36; 331/36; 352/78; 362/85; 365/87 und 366/87 sowie Teilflächen der Flurstücke 31/2; 61; 62; 63; 65; 71, 77 und 82, 271/37; 173/68. Die Erschließung erfolgt über Teilflächen der Flurstücke 1/3, 32/2, 71, 75/1, 75/2 und 84/1 in der Flur 3 der Gemarkung Blankenburg.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, der für die Gemeinde Blankenburg erstellten Untersuchung von Flächenpotenzialen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, der Untersuchung von Flächenpotenzialen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen kann in der Zeit vom 17.03.2025 bis einschließlich 22.04.2025 auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt unter https://www.badtennstedt.de/rechtsgrundlagen/3/54416/%C3%B6ffentliche-auslegung-des-entwurfs-des-vorhabenbez.-b-planes-der-gemeinde-blankenburg-f%C3%BCr-das-sonstige-sondergebiet-gem.--11-baunvo-photovoltaik-freifl%C3%A4chenanlage-nord%C3%B6stlich-der-ortslage-blankenburg-gem.--3-abs.-2-baugb.html

eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an post@vg.badtennstedt.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Ergänzend liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Bauamt, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt, während der Sprechzeiten

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören folgende umweltbezogene Informationen:

I.

Aus dem Umweltbericht

1. Angaben zum Schutzgut Boden

Im Plangebiet kommen die Bodentypen Löss Fahlerde, Ton lehmig steinig, Ton lehmig stark steinig und Lehm Vega vor. Diese haben ein hohes bis geringes Speicher-/ Reglerpotenzial, ein mittleres biotisches Lebensraumpotenzial und ein mittleres bis sehr hohes Ertragspotenzial. Diese Funktionen bleiben beim überwiegenden Teil des Plangebietes erhalten. Nur bei den teil- bzw. vollversiegelten Flächen kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen der oben genannten Funktionen, welche durch entsprechende Maßnahmen (Umwandlung von Acker in Grünland) kompensiert werden.

2. Angaben zum Schutzgut Wasser

Im Plangebiet selbst sind keine Oberflächengewässer vorhanden, sodass Auswirkungen auf diese ausgeschlossen werden können.

In der Karte der Grundwassergefährdung des Hydrogeologischen Kartenwerks ist das Grundwasser im Plangebiet als Grundwasser im Karbonatgestein mit bindigen Deckschichten < 5 m und damit als nicht geschützt dargestellt. Die Teile des Untersuchungsgebietes, in dem die Bodenform loe 4 vorliegt, ist auf Grund der Lössüberdeckung als unempfindlich gegen Verschmutzungen einzustufen.

Durch die vollständige Bodenvollversiegelung im Bereich der Fundamentflächen und PV-Ständer (maximal 500 m²) ergibt sich theoretisch eine Erhöhung des Oberflächenabflusses, eine Reduzierung der Infiltrationsrate und der Grundwasserneubildung. Praktisch wird dies jedoch nicht der Fall sein, da die Versickerung in den Randbereichen der punktförmigen Fundamente erfolgen wird.

3. Angaben zum Schutzgut Klima / Luft

Die lokalklimatischen Verhältnisse des Vorhabengebietes sind durch das Vorherrschen von weitestgehend offenen Landwirtschaftsflächen geprägt. Nennenswert abweichende lokalklimatische Bedingungen weisen nur die nördlichen Waldflächen auf.

Im Vorhabengebiet fehlen größere Emittenten. Aufgrund des relativ dünn besiedelten Raumes mit einem hohen Anteil an Kaltluftentstehungsgebieten sowie der lockeren Siedlungsstruktur ist die lufthygienische Situation von geringen Vorbelastungen geprägt. Beeinträchtigungen bestehen linienhaft entlang stärker befahrener Straßen und in den Ortskernen (KFZ-Verkehr, häusliche Emissionen). Eine Verdünnung lokaler Emissionen erfolgt über Regionalwinde sowie lokale Kaltluft- bzw. Frischluftströme.

Durch den Betrieb der Photovoltaikanlage werden die im Gebiet auftretenden Luftströmungen beeinflusst. Lokalklimatisch kommt es durch die PV-Module zu einer Erwärmung der Umgebung durch deren Erhitzung. Allerdings sind keine schutzwürdigen Flächen (z.B. Siedlungen) im Umfeld des Vorhabengebietes betroffen. Die betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima sind deshalb ebenfalls nicht als Beeinträchtigung zu werten

4. Angaben zum Schutzgut Arten und Biotope

Das Plangebiet besteht fast ausschließlich aus intensiv genutzten Ackerflächen, welche nur durch zwei von Nord nach Süd verlaufenden Feldhecken unterbrochen werden. In den Randbereichen finden sich Ruderalflächen.

Dementsprechend wurden hauptsächlich Vögel der Agrarlandschaft (Boden- und Heckenbrüter) vorgefunden. In den angrenzenden Bereichen wurden auch Amphibien und Reptilien kartiert.

Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Flora des Plangebietes können ausgeschlossen werden, da ausschließlich Ackerflächen in Anspruch genommen werden.

Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Fauna des Plangebietes können unter Einhaltung der im Umweltbericht genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.

5. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild / Erholungseignung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Naturraum „Innerthüringer Ackerhügelland“. Das „Innerthüringer Ackerhügelland“ ist durch ein weitgehend ackerbaulich genutztes flachwelliges Hügelland und großflächig eingesenkte Muldentäler mit z.T. breiten Talauen gekennzeichnet.

Das Gebiet selbst stellt sich als ausgeräumte, wenig strukturierte Ackerflur dar. Lediglich zwei von Nordost nach Südwest verlaufende Feldhecken durchbrechen diese Monotonie.

Auf Grund mangelnder Wege im Gebiet werden sich durch die Planung keine Auswirkungen auf die Erholungseignung ergeben.

In einer Entfernung von ca. 1.500 m südwestlich des Plangebietes befindet sich das Windfeld Kirchheilingen mit 32 teils bis zu 247 m hohen Windenergieanlagen (WEA), die eine erhebliche Vorbelastung des Landschaftsbildes darstellen.

Insgesamt ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans von Osten, Westen und Norden eingegrünt, sodass Sichtbeziehungen aus dem Nahbereich faktisch nicht vorhanden sind, da die umgebenden Gehölze eine sichtverstellende Wirkung haben. Aus größerer Entfernung wird die Anlage auf Grund ihrer Dimension und ihrer Lage an einem nach Süden exponierten Hang als dunkle, homogene Fläche zu sehen sein. Die trifft allerdings nur aus Richtung Süden zu.

6. Angaben zum Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit

Das Plangebiet liegt im Außenbereich. Die dem Plangebiet am nächsten gelegenen Siedlungsgebiete sind die Ortschaften Blankenburg ca. 600 m westlich des Plangebietes und Bruchstedt ca. 2 km östlich des Geltungsbereiches.

Eine Vorbelastung des Untersuchungsgebietes hinsichtlich der Beeinträchtigungen auf den Menschen stellt das südwestlich des Plangebietes liegende Windfeld Kirchheilingen mit seinen aktuell 32 WEA dar. Von diesem gehen sowohl Schall- als auch Schattenemissionen aus. Weitere Vorbelastungen ergeben sich durch KFZ-Verkehr.

Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit werden sich durch die Umsetzung der Planung nicht ergeben. Es werden von der PV-Anlage geringfügig Immissionen in Form von Brummen der Trafos ausgehen. Diese werden die Erheblichkeitsschwelle allerdings nicht überschreiten.

Weiterhin kommt es zum Entzug landwirtschaftlich genutzter Fläche. Der Flächennutzer wird allerdings durch den Betreiber monetär entschädigt.

Es können sich ggf. Blendwirkungen durch die Planung ergeben, welche den Verkehr beeinflussen können. Diese werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und entsprechende Maßnahmen geplant.

Durch die Einzäunung des Geltungsbereiches können sich Wildwechsel an den Rändern des Gebietes ergeben, welche zur Erhöhung der Wildunfallgefahr führen können. Auch hier sollten entsprechende Maßnahmen (Warnschilder, Geschwindigkeitsbeschränkung) geplant werden.

7. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Entsprechend einer Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie sind folgende Kultur und Sachgüter bei der Prüfung der Auswirkungen des zulässigen Vorhabens zu berücksichtigen:

Gemarkung Blankenburg, Kulturdenkmal Erosionsgebiet Bruchstedt,

Gemarkung Blankenburg, Evangelische Kirche St. Bonifatius mit Ausstattung, Kirchhof mit Gefallenendenkmal und Einfriedung und

Gemarkung Bruchstedt, Evangelische Kirche St. Johannis mit Ausstattung und Kirchhof.

Beim Erosionsgebiet Bruchstedt handelt es sich um eine terrassenförmig angelegte Hochwasserschutzmaßnahme, welches durch seine Topografie und Bepflanzung das Landschaftsbild zwischen Bruchstedt und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans prägt.

Die beiden anderen Objekte sind jeweils die Dorfkirchen von Blankenburg und Bruchstedt. Diese liegen, typisch für Dörfer im Thüringer Becken, unmittelbar im Ort. Von den Kirchen aus wird die PV-Anlage auf Grund der Lage der Objekte im Ortskern nicht zu sehen sein. Hier wirkt die Umgebungsbebauung sichtverstellend. Von Sichtpunkten aus südlicher Richtung wird die PV-Anlage als homogene, dunkle Fläche zwischen diesen beiden Kirchen in der Landschaft zu sehen sein. Erhebliche Auswirkungen auf die beiden Baudenkmäler sind somit nicht zu erwarten.

 — 

II.

Untersuchung von Flächenpotenzialen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemarkung der Gemeinde Blankenburg; Januar 2025

Betrachtung der Gemarkung Blankenburg im Hinblick auf die Eignung von Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen einschl. Bewertung.

 — 

III.

Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

1. Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 18.06.2024

-

Hinweise auf die Betroffenheit regionalplanerisch ausgewiesener Vorrang- und Vorbehaltsgebiete durch die Planung.

-

Hinweis auf das Erfordernis einer ergebnisoffenen Standortuntersuchung unter Einbeziehung u.a. raumordnerischer Belange.

2. Stellungnahmen des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis vom 18.06.2024 bis 01.07.2024

-

Hinweis der Unteren Immissionsschutzbehörde zu Lichtimmissionen und ihre Blendwirkung auf die Landesstraße 1027.

-

Hinweis der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Beachtung der Rückbauverpflichtung nach Nutzungsaufgabe der Photovoltaik-Freiflächenanlage.

-

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit bzgl. des Fehlens eines rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und Forderung zur Durchführung einer gesamtgemeindlichen Betrachtung aller in Frage kommenden Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Erstellung einer informellen Standortkonzeption für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

-

Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zur Durchführung der artenschutzrechtlichen Prüfung, zum Untersuchungsumfang des Artenschutzfachbeitrages, Hinweise zur Bearbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, auf in der Umgebung des Plangebietes bestehende Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und zur Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsstudie, Hinweise zu Überwachungsmaßnahmen.

-

Forderung der Unteren Wasserbehörde zur Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung des Erosionspotenzials bei Vorhabenumsetzung, Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und zum Grundwasserschutz.

-

Hinweise der Unteren Abfallbehörde zum Umgang mit anfallenden Abfällen und zur Entsorgung anfallender Abfälle.

-

Hinweise zu Maßnahmen des Brandschutzes.

3. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlicher Raum vom 11.06.2024

Hinweise auf die positive Wirkung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf die Umwelt und auf die durch die extensive Nutzung sich ergebenden Aufwertungspotenziale.

4. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 25.06.2024

-

Hinweis auf das zulässige Maß der Blendung von Wohn- und Arbeitsräumen und Verkehrsteilnehmern durch Photovoltaikanlagen.

-

Hinweise zur Beachtung des Geologiedatengesetzes bei der Durchführung geologischer Untersuchungen.

-

Hinweise zur Geologie und zum Baugrund des Plangebietes.

5. Stellungnahme des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 28.06.2024

-

Hinweis auf die in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen raumwirksamen Kulturdenkmale, insbesondere des Kulturdenkmals des Erosionsschutzgebietes.

-

Hinweis auf die Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.

-

Hinweise zur Gestaltung der Solarmodule, zur Modulreihung und deren Einfügung in das Landschaftsbild.

6. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr vom 21.06.2024

Forderung zur Erstellung eines Blendgutachtens mit Nennung von Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung des auf der Landesstraße 1027 fließenden Verkehrs

7. Stellungnahme des Thüringer Forstamts Sondershausen vom 04.07.2024

-

Hinweis auf die benachbarten Waldflächen und zur Beachtung der gemäß Thüringer Waldgesetz einzuhaltenden Abstände zum Wald.

-

Hinweis auf die Sicherstellung der Waldbewirtschaftung.

8. Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ vom 04.06.2024

Hinweis auf den Nachweis der Versickerung des nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswasser mittels Versickerungsgutachten.

9. Stellungnahme des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza vom 11.06.2024

Hinweis auf die planungsrechtliche Sicherung und das Überbauungsverbot der das Plangebiet querenden Trinkwasserleitung.

10. Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland e.V. vom 30.06.2024

-

Hinweis auf die Bedeutung des Plangebietes als Nahrungsfläche für Greifvögel und Eulen und Hinweis auf die im Plangebiet heimische Avifauna sowie die Bedeutung der Ackerfläche als Nahrungsraum für die waldbewohnende Avifauna.

-

Forderung zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung mit Betrachtung der Beeinträchtigungen für wandernde Säugetiere, Heuschrecken, Tagfalter und Fledermäuse.

-

Hinweise zur ökologisch verträglichen Gestaltung der Photovoltaik-Freiflächenanlage.

11. Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz vom 05.07.2024

Hinweise auf die Auswirkungen des Vorhabens auf das benachbarte Naturschutzgebiet und die Waldentwicklung.

12. Stellungnahme des Kulturbundes für Europa e.V. vom 03.07.2024

Hinweise zum Verzicht auf Beleuchtung des Plangebietes, auf eine Umgrenzung des Plangebietes durch Bepflanzungen und zur Minimierung der Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel, mögliche Feldhamster, Amphibien und Reptilien.

13. Stellungnahme des Landesjagdverbandes Thüringen e.V. vom 18.06.2024

-

Hinweis auf die negativen Auswirkungen einer vollständigen Umzäunung auf den Lebensraum der im Planungsraum vorkommenden Wildtierarten.

-

Hinweise zur naturschutzfachlich verträglichen Gestaltung der Photovoltaik-Freiflächenanlage.

14. Stellungnahme des Landesangelverbandes Thüringen vom 25.06.2024

-

Hinweis auf den in geringer Entfernung zum Plangebiet gelegenen Speicher Blankenburg als wertvolles Habitat und Hinweis auf die mögliche Gefährdung des angrenzenden Naturschutz-/FFH-Gebietes, Forderung zur Betrachtung im Umweltbericht.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Blankenburg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Jörn Sola

Bürgermeister