Übersichtsplan zum Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen „Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Gemeinde Tottleben“
Der Gemeinderat der Gemeinde Tottleben hat in der Sitzung am 24.05.2022 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beschlossen. Der Entwurf wurde gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Stand 09/2023 liegt vom
17.03.2025 bis einschließlich 24.04.2025
im Bauamt, Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt während folgender Dienstzeiten
| Montag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr, 13.30 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
als leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der VG Bad Tennstedt (https://www.badtennstedt.de/rechtsgrundlagen/3/54415/%C3%B6ffentliche-auslegung-des-entwurfs-der-satzung-%C3%BCber-die-einbeziehung-von-au%C3%9Fenbereichsfl%C3%A4chen-in-den-im-zusammenhang-bebauten-ortsteil-der-gemeinde-tottleben-vg-bad-tennstedt--3-abs.-2-baugesetzbuch-baugb.html) als Download zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: post@vg.badtennstedt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der VG Bad Tennstedt in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. IS. l Buchst.e DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Mit der Aufstellung der Satzung soll die Gemeinde Tottleben nachverdichtet werde. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Somit wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie der Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB abgesehen. Es ist aber die Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz (gemäß § 1a Abs. 3 BauGB) zu berücksichtigen. Zudem erfolgt eine Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planvorhaben. Die Umweltinformationen zum Artenschutz und die Beschreibung betroffener Biotope sind in die Begründung integriert. Die Gemeinde sieht im vereinfachten Verfahren von einer frühzeitigen Beteiligung ab, so dass keine umweltbezogenen Stellungnahmen vorliegen.
Tottleben, den 14.03.2025
gez.
Jens Scheidig — Siegel
Bürgermeister