In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt vermehrt Hinweise und Beschwerden über anhaltendes Hundegebell im Gebiet der Gemeinde Kutzleben eingegangen.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, ihre Tiere so zu halten, dass von ihnen keine vermeidbaren Störungen für die Nachbarschaft ausgehen. Dauerhaftes oder wiederkehrendes Bellen - insbesondere während der gesetzlichen Ruhezeiten - kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Gesetzliche Ruhezeiten
Zu beachten sind insbesondere:
| • | Nachtruhe in der Regel von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr |
| • | Sonn- und Feiertagsruhe |
| • | ggf. zusätzliche Mittagsruhe gemäß örtlichen Regelungen |
Hunde sind so zu beaufsichtigen, dass übermäßiges oder langanhaltendes Bellen - auch bei Abwesenheit der Halter - verhindert wird. Als unzulässig gilt insbesondere:
| • | anhaltendes Bellen über einen längeren Zeitraum |
| • | häufig wiederkehrendes Bellen mit erheblicher Störwirkung |
| • | regelmäßige Störungen während der Nachtruhe |
Mögliche Maßnahmen
Bei begründeten Beschwerden kann das Ordnungsamt:
| • | Halterinnen und Halter schriftlich zur Abhilfe auffordern |
| • | Auflagen zur Hundehaltung erteilen |
| • | ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten |
Ziel ist stets eine einvernehmliche Lösung im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens.
Das Ordnungsamt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und verantwortungsbewusste Tierhaltung.
Bei Fragen steht das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zu den bekannten Sprechzeiten zur Verfügung.
Ordnungsamt
VG Bad Tennstedt