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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 5/2026
Neues aus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
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Information des Ordnungsamtes

Ruhestörung durch Hundegebell

In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt vermehrt Hinweise und Beschwerden über anhaltendes Hundegebell im Gebiet der Gemeinde Kutzleben eingegangen.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, ihre Tiere so zu halten, dass von ihnen keine vermeidbaren Störungen für die Nachbarschaft ausgehen. Dauerhaftes oder wiederkehrendes Bellen - insbesondere während der gesetzlichen Ruhezeiten - kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Gesetzliche Ruhezeiten

Zu beachten sind insbesondere:

Nachtruhe in der Regel von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr

Sonn- und Feiertagsruhe

ggf. zusätzliche Mittagsruhe gemäß örtlichen Regelungen

Hunde sind so zu beaufsichtigen, dass übermäßiges oder langanhaltendes Bellen - auch bei Abwesenheit der Halter - verhindert wird. Als unzulässig gilt insbesondere:

anhaltendes Bellen über einen längeren Zeitraum

häufig wiederkehrendes Bellen mit erheblicher Störwirkung

regelmäßige Störungen während der Nachtruhe

Mögliche Maßnahmen

Bei begründeten Beschwerden kann das Ordnungsamt:

Halterinnen und Halter schriftlich zur Abhilfe auffordern

Auflagen zur Hundehaltung erteilen

ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten

Ziel ist stets eine einvernehmliche Lösung im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens.

Das Ordnungsamt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und verantwortungsbewusste Tierhaltung.

Bei Fragen steht das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zu den bekannten Sprechzeiten zur Verfügung.

Ordnungsamt

VG Bad Tennstedt