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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 5/2026
Gemeindenachrichten aus Bruchstedt
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Beschlüsse Gemeinde Bruchstedt vom 18.02.2026

2026/01

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2022 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2022 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

412.794,27 €

Einnahme:

244.937,21 €

Ausgabe:

412.794,27 €

Ausgabe:

244.937,21 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2022 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2026/02

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister, Herrn Tückhardt, für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2026/03

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister, Herrn Gary, für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

1

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2026/04

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2023 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2023 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

444.270,50 €

Einnahme:

17.110,80 €

Ausgabe:

444.270,50 €

Ausgabe:

17.110,80 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2023 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2026/05

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister, Herrn Gary, für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

1

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2026/06

Beschluss:

Gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 - 4 ThürKO hat das Rechnungsprüfungsamt des Unstrut-Hainich-Kreises die Jahresrechnung 2024 mit allen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht festgehalten. Dieser Prüfbericht wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Jahresrechnung 2024 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt:

im Vermögenshaushalt:

Einnahme:

495.509,40 €

Einnahme:

111.124,38 €

Ausgabe:

495.509,40 €

Ausgabe:

111.124,38 €.

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2024 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2026/07

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister, Herrn Gary, für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

1

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Auslegungshinweis gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO

1.

Die geprüften Jahresrechnungen der Gemeinde Bruchstedt für die Haushaltsjahre 2022, 2023 und 2024 wurden mit Beschluss-Nr. 2026/01, 2026/04 und 2026/06 vom 18.02.2026 durch den Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt festgestellt. Dem Bürgermeister wurde für die Haushaltsjahre 2022, 2023 und 2024 mit Beschluss-Nr. 2026/02, 2026/03, 2026/05 und 2026/07 vom 18.02.2026 durch den Gemeinderat der Gemeinde Bruchstedt die Entlastung erteilt.

Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes und die Beschlüsse zur Feststellung der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2022, 2023 und 2024 der Gemeinde Bruchstedt sowie die Beschlüsse zur Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2022, 2023 und 2024 liegen in der Zeit vom 16.03.2026 bis 30.03.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten öffentlich aus.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Einsichtnahme über den Zeitraum der Auslegung hinaus bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung.

Bruchstedt, den 03.03.2026

Dominik Gary

Bürgermeister