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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 5/2026
Gemeindenachrichten aus Kirchheilingen
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Beschlüsse Gemeinde Kirchheilingen vom 29.01.2026

2026/01

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung der Gemeinde Kirchheilingen

Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheilingen

(Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Kirchheilingen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.151.000,00

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.072.200,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Im Rahmen des kommunalen Investitionsprogrammes des Landes ist eine Kreditaufnahme in Höhe 199.600,00 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 170.500,00 € erteilt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 319.100,00 festgesetzt.

§ 5

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2026 vorliegende Stellenplan.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2026 in Kraft.

Kirchheilingen, den 12.02.2026

Gemeinde Kirchheilingen

Guntram Bergfeld — (Siegel)

Beigeordneter

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2026/01 vom 29.01.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheilingen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 10.02.2026 (Az.:07.3-1512-0006/26) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchheilingen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Kirchheilingen für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom 16.03.2026 bis 30.03.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Kirchheilingen, den 03.03.2026

Guntram Bergfeld

Beigeordneter

Beschlüsse Gemeinde Kirchheilingen vom 29.01.2026

2026/02

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2026/03

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

9

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0