2024/02
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Haushaltssatzung der Gemeinde Hornsömmern
(Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Hornsömmern folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 332.700,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 479.500,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 55.400,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der für das Haushaltsjahr 2024 vorliegende Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Hornsömmern, den 08.03.2024
Gemeinde Hornsömmern
Heinz Schröter — (Siegel)
Bürgermeister
Beschluss und Genehmigungsvermerk
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Hornsömmern für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss-Nr. 2024/02 vom 27.02.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hornsömmern die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 04.03.2024 (Az.:07.3-1512-0035/24) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt. |
| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht. |
| Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Hornsömmern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist. |
| 3. | Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Hornsömmern für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom 02.04.2024 bis 15.04.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.. |
Hornsömmern, den 19.03.2024
Heinz Schröter
Bürgermeister
2024/03
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |