1. Woraus ergibt sich der neue Wert des Grundstücks?
Der neue Wert eines Grundstücks ergibt sich unter anderem aus der Lage, der Größe, dem Bodenrichtwert, der Art der Bebauung, dem Alter des Gebäudes und / oder der Wohnfläche.
Diese Angaben haben die Eigentümer in der Erklärung gegenüber dem Finanzamt vor ca. 2 Jahren abgegeben.
2. Wie wird die Grundsteuer ermittelt?
Für die Ermittlung der Grundsteuer sind - wie bisher auch - drei Schritte erforderlich:
Gemeinde (über Verwaltungsgemeinschaft)
3. Grundsteuerwert
Das Finanzamt stellt auf Grundlage der abgegebenen Feststellungserklärung (Grundsteuerwerterklärung) den Grundsteuerwert für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück bzw.
jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) fest.
Der Grundsteuerwert ersetzt den bisherigen Einheitswert.
Dieser Grundsteuerwert stellt annähernd den Wert des Grundbesitzes aus steuerrechtlicher Sicht dar und dient als Grundlage für die Besteuerung.
4. Beim Finanzamt wurde Einspruch eingelegt, muss die Grundsteuer trotzdem gezahlt werden?
Ja, auch hier gilt, sobald Sie einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, ist die Steuer entsprechend den Fälligkeiten im Quartal zu zahlen. Solange das Finanzamt noch nicht über den Einspruch entschieden hat, muss die Grundsteuer durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt festgesetzt und erhoben werden. Der bzw. die Steuerpflichtigen sind zur termingerechten Zahlung der Steuer verpflichtet.
| Fragen und Einsprüche zu den Grundsteuerwerten und Grundsteuermessbeträgen sind daher ausschließlich an das Finanzamt zu richten bzw. vom Finanzamt zu beantworten. |
5. Wann ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid begründet?
Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige gegen den erhaltenen Grundsteuerbescheid Widerspruch erheben, aber ein Widerspruch hat u.a. nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Angaben aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes nicht im Grundsteuerbescheid der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt inhaltlich korrekt widerspiegeln.
Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt ist verpflichtet, den Widerspruch zu prüfen und sofern dem nicht abgeholfen werden kann, ist dieser an die Widerspruchsbehörde, zur kostenpflichtigen Entscheidung zu übergeben, hierzu wird man vorher angehört. Wird dem Widerspruch abgeholfen, erhält der Steuerpflichtige einen Änderungs- oder Aufhebungsbescheid und der Widerspruch war erfolgreich.
Bevor Sie einen schriftlichen Widerspruch bei der Verwaltungsgemeinschaft einlegen, nehmen Sie sich bitte Zeit und prüfen zunächst den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Ist die Bewertung des Grundstückes oder die Berechnung des Grundsteuerwertes fehlerhaft, muss gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.
Ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen, was sehr oft der Fall sein kann, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung des Grundsteuerwertes zu stellen. Ist der Einspruch erfolgreich, erhalten Sie vom Finanzamt geänderte Grundlagenbescheide die für die Verwaltungsgemeinschaft ebenfalls bindend sind für die neue Festsetzung der Grundsteuer.
1. Woran erkenne ich, wer den Grundsteuerbescheid bezahlen muss?
Antwort: Im Bescheid wird die Person als Abgabenpflichtiger bezeichnet. Diese Person ist für die Verwaltung der Steuerpflichtige.
2. Muss ich als Miteigentümer einer Erbengemeinschaft auch die Grundsteuer bezahlen?
Antwort: Sollten Sie nicht als Abgabepflichtiger benannt sein – Nein. Dann haben Sie den Grundsteuerbescheid nur informativ erhalten. Der Abgabenpflichtige der Erbengemeinschaft kann sich mit den weiteren Miteigentümern privatrechtlich zur Aufteilung der Grundsteuer verständigen.
3. Warum erhalte ich ein neues Formular für ein Sepa-Lastschrift Mandat, obwohl ich bereits einen Abbuchungsauftrag habe?
Antwort: Auf Grund einer Änderung im Kassenzeichen, ist ein neues Lastschrift-Mandat zu erteilen. Da das ggf. bestehende nicht übertragen werden konnte.
4. Ich habe mein Grundstück bereits verkauft, warum bekomme ich trotzdem einen Grundsteuerbescheid?
Antwort: Die Umschreibungen bzw. Meldungen der neuen Eigentümer lagen bis zur Erstellung der Bescheide der Verwaltung noch nicht vor. Diese Meldungen erhält der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt von dem zuständigen Finanzamt Mühlhausen.
5. Muss ich den Grundsteuerbescheid bezahlen, wenn ich nicht mehr Eigentümer des Grundstückes bin?
Antwort: Ja, bis die Verwaltung die Mitteilung über den Eigentumswechsel erhalten hat, sind Sie der Steuerpflichtige. Sobald der neue Eigentümer der Verwaltung bekannt ist, erhalten Sie einen Aufhebungsbescheid und die bereits gezahlten Steuern werden Ihnen zurückerstattet. Bei Rückfragen bezüglich des Eigentümerwechsels wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
6. Warum erhalte ich nun einen Grundsteuerbescheid für meine verpachtete landwirtschaftliche Fläche?
Antwort: Auf Grund der Grundsteuerreform ist die Verwaltung nun verpflichtet die Grundsteuer vom Eigentümer zu erheben und nicht mehr (wie bisher) vom Pächter. Sie haben die Möglichkeit als Grundstückseigentümer sich die Grundsteuer vom Pächter erstatten zu lassen. Dies müssen sie privatrechtlich klären.
7. Kann sich die Grundsteuer im Laufe des Jahres noch einmal ändern?
Antwort: Ja. Die Grundsteuer wird als Jahressteuer festgesetzt und ist in vier Teilbeträgen pro Quartal zu zahlen. Alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft haben die Hebesätze für die Grundsteuer bisher unverändert zu den Vorjahren gelassen. Allerdings sieht der Gesetzgeber vor, das bis 30. Juni des Jahres diese Hebesätze rückwirkend angepasst werden können. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten eigenen Einnahmen der Gemeinde und dient der Deckung der Ausgaben. Sollte es zu größeren Einnahmeverlusten kommen, müssen die kommunalpolitischen Gremien über eine Anpassung nachdenken und entscheiden.