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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 6/2026
Stadtnachrichten aus Bad Tennstedt
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Neues aus Bad Tennstedt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Im letzten Jahr wurde ein Fraktionsantrag von Klartext/Die Linke im Stadtrat eingebracht, welcher zum Inhalt den Prüfauftrag an die Verwaltung enthielt, für die Stützpunktfeuerwehr Bad Tennstedt ein neues Gerätehaus zu bauen, da das vorhandene Feuerwehrgerätehaus baulich zu klein ist und nicht mehr den heutigen Standards entspricht.

Seitdem gibt es wilde Spekulationen und Gerüchte in der Stadt. Mit diesem Beitrag möchte ich Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, über den aktuellen Sachstand informieren. Ich werde versuchen, dies so einfach wie möglich zu erklären.

Grundlage des gesamten Feuerwehrwesens bildet die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO). Das betrifft die bauliche Seite sowie die Ausstattung der FFW mit Fahrzeugen etc..

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Bad Tennstedt handelt es sich um eine Stützpunktfeuerwehr, welche einen größeren Aufgabenbereich zu erfüllen hat, als eine „normale“ Feuerwehr. Aus diesem Grund liegt das Planungsrecht nicht ausschließlich bei der Stadt Bad Tennstedt, sondern auch beim Landkreis, da dieser im Bedarfsfall einen Teil der Kosten tragen muss.

Die ThürFwOrgVO befindet sich derzeit in einer Novellierung. Diese soll bis Ende des Jahres 2026 abgeschlossen und durch die Thüringer Landesregierung beschlossen werden. Auf Grundlage dieser ThürFwOrgVO werden alle Gemeinden eine Feuerwehrbedarfsplanung erstellen müssen, da diese Grundlage für künftige Fördermittel ist. Der Brandschutz der Stadt Bad Tennstedt sowie der Mitgliedsgemeinden der VG Bad Tennstedt liegt in der Zuständigkeit der VG Bad Tennstedt. Durch die Gemeinschaftsversammlung der VG wurde bereits der Beschluss zur Beauftragung einer Feuerwehrbedarfsplanung gefasst, so dass dieser nach Inkrafttreten der evaluierten ThürFwOrgVO umgesetzt werden kann. Die Planung wird jedoch erst in den Jahren 2027/2028 abgeschlossen sein und als Grundlage für alle weiteren Entscheidungen dienen.

Nun ein paar Worte zu den aktuell möglichen Fördermöglichkeiten entsprechend der Thüringer Förderrichtlinie Brandschutz. Dabei handelt es sich um eine Festbetragsförderung und es wird lediglich, sofern nachgewiesen, der Mindestbedarf gefördert. Dabei kämen bei einem Neubau pro Stellplatz 160 T€ zum Tragen, zusätzlich noch pro Landkreisfahrzeug (da Stützpunktfeuerwehr) 160 T€. In Summe sind das max. 1,28 Mio €. Der aktuell geschätzte Preis für ein vergleichbares neues Gerätehaus liegt bei ca. 8 Mio €. Somit entstünde bei diesem Szenario ein Eigenanteil für die Stadt Bad Tennstedt in Höhe von ca. 6,72 Mio €.

Der Bedarf für den Ersatzneubau eines Gerätehauses kann nach meinem Dafürhalten nicht nachgewiesen werden, da der Um- und Ausbau des bestehenden Gerätehauses auch in Betracht zu ziehen ist. Hierbei gäbe es eine Festbetragsförderung je Stellplatz von 125 T€ und ggf. noch die Förderung weiterer Umbauten. Natürlich steht dies alles, wie schon oben beschrieben unter dem Vorbehalt des tatsächlichen Mindestbedarfs und der durch das Land Thüringen und den Landkreis bereitgestellten Haushaltsmitteln.

Ich hoffe, ich konnte mit diesem Beitrag etwas Klarheit in dieses brisante Thema bringen.

Der Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses wäre für die Stadt Bad Tennstedt zweifellos ein Gewinn und von großer Bedeutung, jedoch unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen leider nicht realisierbar.

Jens Weimann

Bürgermeister