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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 6/2026
Stadtnachrichten aus Bad Tennstedt
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Beschlüsse Stadt Bad Tennstedt vom 26.02.2026

2026/01

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Tennstedt in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

15

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

14

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

14

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltung:

1

Satzung der Stadt Bad Tennstedt

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer

(Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Tennstedt

Präambel

Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 02. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69), hat der Stadtrat der Stadt Bad Tennstedt in der Sitzung am 26.02.2026 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Stadt Bad Tennstedt ab dem Kalenderjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

370 v. H.

(2)

Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B)

490 v. H.

(3)

Gewerbesteuer

410 v. H

§ 2

Inkrafttreten

Diese Hebesatzsatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Bad Tennstedt, den 12.03.2026

Stadt Bad Tennstedt

Jens Weimann — (Siegel)

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung über die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Bad Tennstedt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 2 Abs. 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises angezeigt und der Eingang mit Datum vom 06.03.2026 bestätigt (AZ.: 07.3-1528-0023/26).

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, gegenüber der Stadt Bad Tennstedt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden können.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Bad Tennstedt, den 17.03.2026

Jens Weimann

Bürgermeister

Beschlüsse Stadt Bad Tennstedt vom 26.02.2026

2026/02

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

15

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

14

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

14

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

2

Satzung der Stadt Bad Tennstedt

Haushaltssatzung der Stadt Bad Tennstedt (Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Stadt Bad Tennstedt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.350.300,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.592.100,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.985.000,00 € für die Haushaltsjahre 2027, 2028 und 2029 erteilt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 891.700,00festgesetzt (§ 65 ThürKO)

§ 5

1.

Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge von 79.424,00 EUR und mehr.

2.

Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 4.000,00 EUR und weniger.

3.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind Beträge von 10.000,00 EUR und mehr.

§ 6

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2026 vorliegende Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Bad Tennstedt, den 12.03.2026

Stadt Bad Tennstedt

Jens Weimann — (Siegel)

Bürgermeister

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2026/02 vom 26.02.2026 hat der Stadtrat der Stadt Bad Tennstedt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 09.03.2026 (Az.:07.3-1512-0022/26) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Bad Tennstedt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Stadt Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom 30.03.2026 bis 15.04.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Bad Tennstedt, den 17.03.2026

Jens Weimann

Bürgermeister

Beschlüsse Stadt Bad Tennstedt vom 26.02.2026

2026/03

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

15

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

14

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

14

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

2