Durch die Vertrauensperson Kay Gröger sowie die stellvertretende Vertrauensperson Yvonne Panitz wurde am 22.01.2026 (konkretisiert am 13.02.2026) ein Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gemäß § 17 ThürKO (Thüringer Kommunalordnung) und § 11 Abs. 1 ThürEBBG (Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid) eingereicht.
In dem Bürgerbegehren wird die Frage gestellt:
„Soll der Beschluss des Gemeinderates Hornsömmern 2025/20 vom 11.12.2025 aufgehoben und damit der Abriss der Kegelbahn und die anschließende Rekultivierung verhindert werden?“
Der Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens wurde formell nach § 12 Abs. 3 Satz 2 ThürEBBG durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt als sachlich zuständige Verwaltungsbehörde geprüft.
Die Prüfung hat ergeben:
Der Antrag auf Bürgerbegehren zur oben stehenden Fragestellung ist zulässig. Dem Antrag wird stattgegeben.
Gemäß § 13 Abs. 1 ThürEBBG wird im Einvernehmen mit den Vertrauenspersonen Kay Gröger und der stellvertretenden Vertrauensperson, Yvonne Panitz der Beginn der Sammlungsfrist festgelegt.
Gemäß § 14 Abs. 1 ThürEBBG sind zur Unterstützung des Bürgerbegehrens innerhalb von vier Monaten Unterschriften durch Eintragung in Unterschriftslisten zu leisten. Die Sammlungsfrist beginnt am 30.03.2026 und endet am 29.07.2026 - oder vorzeitig bei Erreichen der notwendigen Unterschriften.
Hinweis:
Ein Bürgerbegehren ist zustande gekommen, wenn mindestens 7 % der stimmberechtigten Bürger, höchstens aber 7.000 der stimmberechtigten Bürger, unterschrieben haben (§ 14 Abs. 2 ThürEBBG). Die Zahl der Stimmberechtigten richtet sich nach der vor der letzten Gemeindewahl amtlich ermittelten Zahl der Bürger (§ 2 Abs. 4 ThürEBBG). Die letzte Gemeindewahl in der Gemeinde Hornsömmern war die Gemeinderatswahl am 26.05.2024. Die amtlich ermittelte Zahl der wahlberechtigten Bürger betrug 121. Damit sind 9 gültige Unterschriften innerhalb der Sammlungsfrist für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erforderlich.
Bad Tennstedt, den 17.03.2026
gez. Thomas Frey
Gemeinschaftsvorsitzender