Es wird nach § 30 ThürKO folgende Eilentscheidung getroffen:
Die Bürgermeisterin fasst die Eilentscheidung über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.800,00 € für die regionale Maßnahme der Sanierung des Spielplatzes in Lützensömmern über die Dorferneuerung (Haushaltsstelle 61530.94020). Die Finanzierung ist über den Haushalt der Gemeinde gesichert.
Diese Eilentscheidung wurde dem Gemeinderat der Gemeinde Kutzleben in der Sitzung am 12.03.2026 bekannt gegeben.