2024/05
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 5 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Mittelsömmern folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 665.600,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 157.900,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 100.000,00 € für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (A) | — 271 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 110.900,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der für das Haushaltsjahr 2024 vorliegende Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Mittelsömmern, den 28.03.2024
Gemeinde Mittelsömmern — (Siegel)
Thomas Drengenburg
Bürgermeister
Beschluss und Genehmigungsvermerk
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Mittelsömmern für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| Mit Beschluss-Nr. 2024/05 vom 14.03.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Mittelsömmern die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 20.03.2024 (Az.:07.3-1512-0043/24) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt. |
| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht. |
| Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Mittelsömmern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist. |
| 3. | Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Mittelsömmern für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit vom 15.04.2024 bis 26.04.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten. |
Mittelsömmern, den 02.04.2024
Thomas Drengenburg
Bürgermeister
2024/06
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 5 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 4 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 1 |