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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 7/2025
Schulnachrichten
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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027 im Unstrut-Hainich-Kreis

Alle Eltern, deren Kinder am 01. August 2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Kinder vom

02. Mai 2025 bis 10. Mai 2025

an den staatlichen Grundschulen des Unstrut-Hainich-Kreises anzumelden. Kinder, die am 30. Juli 2026 mindestens 5 Jahre alt sind, können von ihren Eltern ebenfalls angemeldet werden.

Anmeldetermine sind:

Fr. 02.05.2025

07.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Mo. 05.05.2025

08.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Di. 06.05.2025

12.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Mi. 07.05.2025

07.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Do. 08.05.2025

12.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Fr. 09.05.2025

07.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Sollten Sie keinen dieser Termine wahrnehmen können, ist es zwingend erforderlich, telefonisch einen anderen Termin für den Anmeldezeitraum zu vereinbaren. Verspätete Anmeldungen werden nach Erreichen der Kapazität zweitrangig behandelt.

Die Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Homepage der Grundschule unter www.grundschule-sebastian-kneipp.de unter Aktuelles/Downloads.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, ein Sorgeberechtigtennachweis (bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten) sowie der Impfausweis im Original vorzulegen. Zur Anmeldung möchten bitte beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten erscheinen oder eine Vollmacht des abwesenden Sorgeberechtigten vorlegen.

Zwingend erforderlich ist auch die Angabe einer Zweitwunschschule. Ohne diese Angabe kann der Antrag nicht angenommen werden.

Nach Wegfall der bisherigen Schulbezirke wird die Aufnahme an einer Schule in Wohnortnähe garantiert. Falls die Anzahl der Anträge die Kapazität der Schule übersteigt, entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme.

Nach § 4 Abs. 4 bis 7 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes (ThürSchFG) werden Beförderungskosten erst ab einem Schulweg (kürzester, verkehrsüblicher und sicherer Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der von ihm besuchten Schule oder dem Unterrichtsort) von mindestens 2 Kilometern für Schüler der Klassen 1 bis 4 übernommen.

Eine Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule.

Sebastian-Kneipp-Grundschule Bad Tennstedt

Goetheweg 2, 99955 Bad Tennstedt

Tel. 036041/42056

Fax: 036041/43014

E-Mail: sekretariat@gs-bad-tennstedt.schulen-uh.de

Homepage: www.grundschule-sebastian-kneipp.de