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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 7/2025
Gemeindenachrichten aus Kirchheilingen
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Erneute Bekanntmachung auf Grund eines redaktionellen Fehlers:

Im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 5 / 2025 vom 14.03.2025 wurde die

Richtlinie der Gemeinde Kirchheilingen zu Gratulationen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und zu Kondolenzen

ohne Ausfertigungsdatum bekannt gemacht. Nachfolgend die Berichtigung:

Richtlinie der Gemeinde Kirchheilingen zu Gratulationen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und zu Kondolenzen (Gratulations- und Kondolenzrichtlinie)

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anspruch und Finanzierung

(1)

Die Gratulationen und Kondolenzen der Gemeinde Kirchheilingen nach diesen Richtlinien sind freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch.

(2)

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel.

II. Gratulationen

§ 2

Gratulationsanlässe

Gratulationen gegenüber Bürgern der Gemeinde dürfen zu folgenden Anlässen durchgeführt werden:

bei Altersjubilaren ab dem 80. Lebensjahr in 5er Schritten, ab dem 90. Lebensjahr jährlich,

bei Ehejubiläen ab dem 50. Jahrestag und

zur Geburt eines Kindes.

§ 3

Durchführung der Gratulationen

Die Übermittlung der Glückwünsche erfolgt durch den Bürgermeister oder einen Vertreter im Amt. Sie erfolgt in persönlicher Vorsprache oder in schriftlicher Form.

§ 4

Geschenke

(1)

Die zu verteilenden Geschenke ergeben sich aus der den Richtlinien als Anlage 1 beigefügten Aufstellung.

(2)

Die Gemeinde Kirchheilingen behält sich Abweichungen bzw. Änderungen bezüglich der Vergabe vor.

III. Kondolenzen

§ 5

Personenkreis und Ablauf

(1)

Im Falle des Versterbens eines Bürgers der Gemeinde Kirchheilingen erhalten der Ehepartner / Lebensgefährte bzw. die Kinder oder Geschwister, sofern diese zu ermitteln sind, auf postalischem Weg eine Beileidsbekundung in Form einer Karte übermittelt.

(2)

Für (ehemalige) Gemeinderatsmitglieder und verdiente Gemeindebürger wird im Todesfall eine Traueranzeige veröffentlicht.

IV. Schlussbestimmungen

§ 6

Datenschutz

(1)

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt und über die Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sowie über den Ansprechpartner in Datenschutzfragen sind auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt veröffentlicht oder können in der Verwaltung eingesehen werden.

(2)

Die in dieser Richtlinie beschriebene Datenverarbeitung erfolgt nach den jeweils gültigen Rechtsgrundlagen und ausschließlich zu dem in der Richtlinie festgelegten Zweck. Eine Zweckänderung bedarf ausdrücklich der Einwilligung des Betroffenen.

(3)

Im Falle des Vorliegens einer Übermittlungssperre für die Daten einer betroffenen Person im Sinne des Bundesmeldegesetzes erfolgt auch nach dieser Richtlinie keine Datenweitergabe, insofern auch keine Gratulation oder Kondolenz.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Kirchheilingen, den 25.02.2025

Jan Behner

Bürgermeister

Anlage 1: Geschenke

1.

Altersjubiläen

Ab dem 80. Lebensjahr

in 5er Schritten

Glückwunschkarte,

Blumenstrauß im Wert von 25 €

Ab dem 90. Lebensjahr

jährlich

Glückwunschkarte,

Blumenstrauß im Wert von 30 €

2.

Ehejubiläen (50. Jahrestag, 60. Jahrestag, 65. Jahrestag, 70. Jahrestag) Glückwunschkarte, Geschenkkorb im Wert von 35 €

3.

Geburt eines Kindes Glückwunschkarte, einen dem Anlass dienenden Gutschein im Wert von 50 €