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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 8/2025
Gemeindenachrichten aus Ballhausen
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Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Hinter der Kirche in Großballhausen“ der Gemeinde Ballhausen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen hat in seiner Sitzung vom 09.09.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Hinter der Kirche in Großballhausen“ beschlossen. Die Gemeinde Ballhausen verfolgt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene zu unterstützen und räumlich zu steuern. Hierzu plant die TEAG Solar GmbH die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage nördlich des Ortsteils Großballhausen. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung des geplanten Vorhabens geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Vorhabengebietes umfasst eine momentan landwirtschaftlich genutzte Fläche von etwa 4,45 Hektar und betrifft das Flurstück 577, der Flur 2 in der Gemarkung Großballhausen. Das Plangebiet und dessen Lage kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 28.04.2025 bis einschließlich 06.06.2025 statt.

Die öffentliche Auslegung zum Vorentwurf umfasst die folgenden Unterlagen:

Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit Darstellung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 2a Nr. 1 BauGB)

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden elektronisch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt unter folgendem Link zugänglich gemacht: https://www.badtennstedt.de/rechtsgrundlagen/3/54688/photovoltaik-freifl%C3%A4chenanlage--hinter-der-kirche-in-gro%C3%9Fballhausen.html; (Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt; Verwaltung / Rathaus; Bauleitplanung; Ballhausen)

Darüber hinaus liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Rathaus, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt, während der folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:

Montag:

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 Uhr

Freitag:

09.00 - 12.00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist von jedermann elektronisch (per Mail an post@vg.badtennstedt.de), postalisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ballhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Die Veröffentlichung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Ballhausen, 25.04.2025 gez.

Steffen Dähnert

Bürgermeister

Verortung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: