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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 8/2026
Gemeindenachrichten aus Tottleben
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Beschlüsse Gemeinde Tottleben vom 25.02.2026

2026/01

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

 

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

Satzung der Gemeinde Tottleben

Haushaltssatzung der Gemeinde Tottleben (Unstrut-Hainich-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Tottleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

326.500,00 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

122.600,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Im Rahmen des kommunalen Investitionsprogrammes des Landes ist eine Kreditaufnahme in Höhe 36.700,00 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 54.400,00 festgesetzt.

§ 5

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2026 vorliegende Stellenplan.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Tottleben, den 12.03.2026

Gemeinde Tottleben

Jens Scheidig⇔(Siegel)

Bürgermeister

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Tottleben für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2026/01 vom 25.02.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tottleben die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 05.03.2026 (Az.:07.3-1512-0021/26) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

 

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

 

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Tottleben unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Tottleben für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom 27.04.2026 bis 12.05.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Tottleben, den 14.04.2026

Jens Scheidig

Bürgermeister

Beschlüsse Gemeinde Tottleben vom 25.02.2026

2026/02

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

 

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltung: