2026/01
Beschluss:
| Der Gemeinderat beschließt, | |
| 1. | Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Blankenburg für das Sonstige Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage nordöstlich der Ortslage Blankenburg" eingegangenen Hinweise und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.03.2026 mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen. |
| Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Unterrichtung über das Abwägungsergebnis |
| Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Blankenburg, die Öffentlichkeit sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2026/02
Beschluss:
| Der Gemeinderat beschließt, | |
| 1. | Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Blankenburg für das Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Photovoltaik-Freiflächenanlage nordöstlich der Ortslage Blankenburg" sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung sowie die wesentlichen der Gemeinde Blankenburg bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. |
| 3. | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten. |
| 4. | Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 7 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |