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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 8/2026
Gemeindenachrichten aus Blankenburg
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Beschlüsse Gemeinde Blankenburg vom 12.03.2026

2026/01

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

1.

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Blankenburg für das Sonstige Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage nordöstlich der Ortslage Blankenburg" eingegangenen Hinweise und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.03.2026 mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen.

 

Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Unterrichtung über das Abwägungsergebnis

 

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Blankenburg, die Öffentlichkeit sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

2026/02

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

1.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Blankenburg für das Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Photovoltaik-Freiflächenanlage nordöstlich der Ortslage Blankenburg" sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung sowie die wesentlichen der Gemeinde Blankenburg bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

3.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

4.

Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

7

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0