2026/03
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Billigung des Entwurfs der o.g. Planung und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Hinter der Kirche in Großballhausen".
Bestandteil der öffentlichen Auslegung ist der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht sowie den Anlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung; Standortanalyse Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Gemeinde Ballhausen).
Die öffentliche Auslegung wird ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt bekanntgemacht.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 8 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 1 |