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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 9/2024
Gemeindenachrichten aus Ballhausen
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Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen am 26. Mai 2024

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

1.) Der Wahlausschuss der Gemeinde Ballhausen hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde

Ballhausen am 26. Mai 2024

als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

2.)

3.) Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 8 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Die Wahlleiterin

Reppert

(Hinweis: Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um eine Bekanntmachung nach § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ballhausen in der geltenden Fassung. Entsprechend der Regelung in der Hauptsatzung erfolgt eine reguläre Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt Nr.09/2024 vom 10.05.2024.)