Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 9/2025
Andere Behörden / Verbände
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha

Flurbereinigungsverfahren Gebesee-Gera

Az.: 43.2 1-3-0736

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Gebesee-Gera

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation vom 23.11.2023 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Gebesee-Gera als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Für die Teilnehmergemeinschaft ist ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand zu wählen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen.

Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sowie die Eigentümer von selbstständigem Gebäude- und Anlageneigentum) am Flurbereinigungsverfahren zu einer Teilnehmerversammlung zur

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

eingeladen, die

am Mittwoch, den 11. Juni 2025, um 18:00 Uhr,

in der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue

Marktplatz 13, 99189 Gebesee

stattfindet.

Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG die Zahl der Mitglieder des Vorstandes in der Teilnehmerversammlung. Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.

Dabei hat jeder Teilnehmer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder der Anzahl seiner Grundstücke nur eine Stimme. Gleiches gilt für den Bevollmächtigten. Sollte der Bevollmächtigte selbst Teilnehmer sein oder mehrere Teilnehmer vertreten, hat er nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben ebenso insgesamt nur eine Stimme.

Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Gotha, den 09.04.2025

Im Auftrag

gez. Sonja Leber

(Referatsleiterin)

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.