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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 9/2026
Gemeindenachrichten aus Ballhausen
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Bekanntmachung

der förmlichen Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Hinter der Kirche in Großballhausen“ der Gemeinde Ballhausen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen hat in seiner Sitzung vom 09.09.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage - Hinter der Kirche in Großballhausen“ beschlossen. Die Gemeinde Ballhausen verfolgt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene zu unterstützen und räumlich zu steuern. Hierzu plant die TEAG Solar GmbH die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage nördlich des Ortsteils Großballhausen. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des geplanten Vorhabens geschaffen werden.

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB fand bereits im Zeitraum vom 28.04.2025 bis einschließlich 06.06.2025 statt. In seiner Sitzung vom 24.03.2026 fasste der Gemeinderat nun den Beschluss zur Billigung des Entwurfs und zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die förmliche Beteiligung findet im Zeitraum vom 11.05.2026 bis einschließlich den 18.06.2026 statt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

Die öffentliche Auslegung zum Entwurf umfasst die folgenden Unterlagen:

Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Vorhaben- und Erschließungsplan

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächen der Gemeinde Ballhausen

die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

Die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden elektronisch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt unter folgendem Link zugänglich gemacht:

https://www.badtennstedt.de/rechtsgrundlagen/3/58300/f%C3%B6rmlichen-beteiligung-zum-vorhabenbezogenen-bebauungsplan-photovoltaik-freifl%C3%A4chenanlage--hinter-der-kirche-in-gro%C3%9Fballhausen-der-gemeinde-ballhausen-gem%C3%A4%C3%9F--3-abs.-2-baugb.html

(Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt / Verwaltung - Rathaus / Rechtsgrundlagen / Bauleitplanung / Ballhausen)

Darüber hinaus liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Bauamt, Markt 1, 99955 Bad Tennstedt, während der folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:

Montag:

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 Uhr

Freitag:

09.00 - 12.00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an post@vg.badtennstedt.de), können bei Bedarf aber auch postalisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ballhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Planung vor:

1.

Begründungen mit Umweltbericht

2.

eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, im Speziellen:

 

a.

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis,

Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen

 

 

I.

Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde

 

 

II.

Untere Wasserbehörde

 

 

III.

Untere Naturschutzbehörde

 

 

IV.

Untere Abfallbehörde

 

 

V.

Untere Denkmalschutzbehörde

 

b.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz,

Carl-August-Allee 8-10, 99423 Weimar

 

 

I.

Abteilung 3: Naturschutz

 

 

II.

Abteilung 4: Wasserwirtschaft I

 

 

III.

Abteilung 5: Wasserwirtschaft II

 

 

IV.

Abteilung 6: Technischer Umweltschutz - Genehmigungen

 

 

V.

Abteilung 7: Technischer Umweltschutz - Überwachung

 

 

VI.

Abteilung 8: Geologischer Landesdienst und Bergbau

 

c.

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie,

Humboldtstraße 11, 99423 Weimar

 

 

I.

Fachbereich Archäologische Denkmalpflege

 

 

II.

Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege

 

d.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum,

Naumburger Straße 98, 07743 Jena

 

e.

BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),

Thüringen e.V., Trommsdorffstraße 5, 99084 Erfurt

3.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Gerfried Klammer, 2025

Verortung des Geltungsbereichs:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft die folgenden Flurstücke:

Geltungsbereich Vorhaben:

 

Gemarkung Großballhausen, Flur 2, Flurstücke 577, 578, 579

Teilgeltungsbereich Kompensationsmaßnahmen:

 

Gemarkung Großballhausen, Flur 2, Flurstücke 582, 583, 584, 585 (teilw.)

Ballhausen, 08.05.2026

gez. Steffen Dähnert

Bürgermeister