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Gemeindebote
Ausgabe 1/2023
Mitteilungen
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Entgeltordnung

Entgeltordnung

über die Nutzung öffentlicher Räume der Gemeinde Barchfeld-Immelborn

§ 1

Auf der Grundlage von § 6 der Benutzungsordnung für die Nutzung der öffentlichen Räume der Gemeinde Barchfeld-lmmelborn wird folgendes Entgelt erhoben.

Sängerklause OT Barchfeld

1.

Privatfeiern

150,00 € / Tag

50,00 € Endreinigung

150,00 € Kaution

2.

Ortsansässige Vereine /

Gruppierungen

15,00 € / Nutzung

3.

Ortsansässige Parteien /

Wählergruppen des Gemeinderates

10,00 € / Stunde

4.

Gewerbetätige

10,00 € / Stunde

Haus der Vereine OT Immelborn

1.

Privatfeiern

150,00 € / Tag

50,00 € Endreinigung

150,00 € Kaution

2.

Ortsansässige Vereine /

Gruppierungen

15,00 € / Nutzung

3.

Ortsansässige Parteien /

Wählergruppen des Gemeinderates

10,00 € / Stunde

4.

Gewerbetätige

10,00 € / Stunde

Dorfgemeinschaftshaus OT Übelroda

1.

Privatfeiern

150,00 € / Tag

50,00 Endreinigung

150,00 € Kaution

2.

Ortsansässige Vereine / Gruppierungen

15,00 € / Nutzung

3.

Ortsansässige Parteien / Wählergruppen des Gemeinderates

10,00 € / Stunde

4.

Gewerbetätige

10,00 € / Stunde

Mehrzweckhalle OT Barchfeld

1.

Privatfeiern

ganze Halle

500,00 € / Nutzung

200,00 € Endreinigung

300,00 € Kaution

0,25 € / Stuhl

2,00 € / Tisch

zzgl. Betriebskosten

halbe Halle

250,00 € / Nutzung

100,00 € Endreinigung

300,00 € Kaution

0,25 € / Stuhl

2,00 € / Tisch

zzgl. Betriebskosten

2.

Kommerzielle Nutzung

ganze Halle

1.000,00 € / Nutzung

200,00 € Endreinigung

1000,00 € Kaution

0,25 € / Stuhl

2,00 € / Tisch

zzgl. Betriebskosten

halbe Halle

500,00 € / Nutzung

100,00 € Endreinigung

500,00 € Kaution

0,25 € / Stuhl

2,00 € / Tisch

zzgl. Betriebskosten

3.

Ortsansässige Vereine

50,00 € pro Nutzung

100,00 € Endreinigung

(halbe Halle)

200,00 € Endreinigung

(ganze Halle)

zzgl. Betriebskosten

4.

Ortsansässige Parteien /

50,00 € pro Nutzung

Wählergruppen des Gemeinderates

100,00 € Endreinigung

(halbe Halle)

200,00 € Endreinigung

(ganze Halle)

zzgl. Betriebskosten

5.

Gewerbetätige

50,00 € pro Nutzung

100,00 € Endreinigung

(halbe Halle)

200,00 € Endreinigung

(ganze Halle)

zzgl. Betriebskosten

Sporthalle OT Immelborn

1.

Privatfeiern

100,00 € / Nutzung

+ Auslegen d.

Fußbodens

100,00 Endreinigung

300,00 € Kaution

2.

Kommerzielle Nutzung

300,00 € / Nutzung

+ Auslegen d.

Fußbodens

200,00 Endreinigung

Sporthalle OT Barchfeld

1.

Privatpersonen / Zweifelder

Mo. Bis Fr.

10,00 € / Stunde

Wochenende

25,00 € / Stunde

2.

ortsfremde Vereine / Zweifelder

Mo. Bis Fr.

20,00 € / Stunde

Wochenende

40,00 / Stunde

Mehrzweckgebäude OT Barchfeld

1.

Sondernutzung

150,00 € / Nutzung

(z.B. Jugendweihe, Konfirmation

oder Schuleinführung)

50,00 € Endreinigung

2.

Privatnutzung untersagt

Sportlerheim OT Immelborn

1.

Sondernutzung

150,00 € / Nutzung

(z.B. Jugendweihe, Konfirmation oder Schuleinführung)

50,00 € Endreinigung

2.

Privatnutzung untersagt

Schützenhalle OT Barchfeld

1.

Sondernutzung

150,00 € / Nutzung

(z.B. Jugendweihe, Konfirmation oder Schuleinführung)

50,00 € Endreinigung

2.

Privatnutzung untersagt

Steinsche Schloss und Außenanlage OT Barchfeld

1.

Privatfeiern

50,00 € / Nutzung

100,00 €

Toilettenwagen

2.

Ortsansässige Vereine /

Gruppierungen

50,00 € / Nutzung

100,00 €

Toilettenwagen

3.

Ortsansässige Parteien /

Wählergruppen des Gemeinderates

50,00 € / Nutzung

100,00 €

Toilettenwagen

4.

Gewerbetätige

50,00 € / Nutzung

100,00 €

Toilettenwagen

§ 2

Das Entgelt ist vor Benutzung der Einrichtung, spätestens 3 Tage vor Übergabe des Schlüssels in die Gerneindekasse einzuzahlen.

Erfolgt eine Absage 2 Wochen vor Nutzung der öffentlichen Räume, sind 50 % der Kosten durch den Antragsteller zu tragen.

Für Vereine kann eine Jahresrechnung am Jahresende erstellt werden. Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrages an die Gemeinde.

Zusätzliche Kosten, gemäß § 4 Der Benutzungsordnung, werden per Rechnung an den Mieter fällig.

§ 3

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Überlassung des Mietobjektes ist das Amtsgericht Bad Salzungen.

§ 4

Die Entgeltordnung tritt ab dem 1. Tag des Monats, der auf die Beschlussfassung folgt, in Kraft.

Gleichzeitig treten die bestehenden Entgeltordnungen mit der neuen Entgeltordnung außer Kraft.

Barchfeld-lmmelborn, den 05.05.2022

Groß

Bürgermeister — Siegel