TOP 5: Beratung und Beschluss über die Auftragsvergabe Bauleistungen zum Projekt "Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED 2. BA"
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt, den Auftrag für das Projekt „Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED in Barchfeld-Immelborn 2. BA“ an den günstigsten Bieter, die Fa. AVT Stoye, Bad Salzungen zu vergeben
Beschluss Nr. 60/08/23
Abstimmungsergebnis: einstimmig (10 Ja-Stimmen)
TOP 6: Beratung und Beschluss über die Auftragsvergabe "Sonnenschutz Krippenbereich Kindertagesstätte Barchfeld"
Der Gemeinderat Barchfeld-Immelborn beschließt den Auftrag für die Erweiterung der Sonnenschutzanlage an der Kindertagessstätte Barchfeld an den günstigsten Bieter, die Firma Sonnenschutz Wilhelm GbR, Floh-Seligenthal zu vergebe
Beschluss Nr. 61/08/23
Abstimmungsergebnis: einstimmig (10 Ja-Stimmen)
TOP 7: Beratung und Abwägungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Im Vorwerk"
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wie folgt: siehe tabellarische Übersicht.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses
Beschluss Nr. 62/08/23
Abstimmungsergebnis: einstimmig (10 Ja-Stimmen)
TOP 8: Beratung und Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes "Im Vorwerk"
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn fasst folgenden Beschluss:
| 01 | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
| 02 | Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Gemeinderat die 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“, in der Fassung vom 16.11.2022, bestehend aus der Planzeichnung (M 1: 1.500) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung. |
| 03 | Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“ vom 05.07.2023 wird gebilligt. |
| 04 | Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Vorwerk“, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bei der Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. |
| 05 | Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Beschluss Nr. 63/08/23
Abstimmungsergebnis: einstimmig (10 Ja-Stimmen)
TOP 9: Beratung und Beschluss zur Änderung des Förderantrages "Dachsanierung am landgräflichen Schloss"
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt die Änderung des Fördermittelantrages für die Dachsanierung des Mittelbaus am landgräflichen Schloss.
Beschluss Nr. 64/08/23
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen mehrheitlich
TOP 10: Beratung und Beschluss über eine überplanmäßigen Ausgabe: Bauvorhaben "Übelrodaer Straße/ Grundberg"
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt die überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 44.000 € zur Deckung der Ausgaben bei der Haushaltsstelle 63002.9560 Tiefbaumaßnahme – Straßenbau „Übelrodaer Straße“.
Beschluss Nr. 65/08/23
Abstimmungsergebnis: einstimmig (10 Ja-Stimmen)