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Gemeindebote
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Vermessung K24131 Barchfeld

Vermessungsstelle

Dipl.-Ing. Jan Hörschelmann - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Näherstiller Straße 7 b

98574 Schmalkalden

Tel. 03683 / 600518

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Barchfeld-Immelborn

Gemarkung

Barchfeld

Flur

2

Flurstück

28, 29, 30/1, 30/5, 30/6, 96/1, 96/2, 97, 101, 102/1, 102/2, 102/10, 102/13, 102/16, 102/29, 102/30, 104/1, 105, 106/1, 193, 195, 196/2, 209, 236/102, 240/102, 245/102

Flur

3

Flurstück

18, 20, 21, 27, 84, 86/2, 86/4, 89/1, 89/2, 91/3, 136, 137, 142/2, 144, 145/1, 157, 158, 166, 167/1, 168, 170/1, 180, 181, 197/87, 245/86

Flur

4

Flurstück

62/2, 116, 121, 123/3

Flur

22

Flurstück

22/1, 44/2, 49, 50, 51, 54, 78, 79, 80/3, 128/1, 129, 130/1, 240/3, 338, 340/7, 340/8, 340/9, 343/4, 347, 350, 351, 352, 354, 358, 407/2, 494/1, 495, 496, 498, 500/2, 511/11, 517, 518/7, 519/3, 522/4, 522/9, 530/3, 535, 536/3, 593/497, 614/353, 626/502, 676/18, 677/19, 678/494, 679/20, 681/20, 740/359, 741/359, 933/2, 953

wurde eine

Grenzfeststellung

Grenzwiederherstellung

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 27.10.2025 bis 27.11.2025

in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr

in den Räumen der Vermessungsstelle

Dipl.-Ing. Jan Hörschelmann, ÖbVI,

Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden,

Tel. 03683 / 600518

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Jan Hörschelmann, Näherstiller Str. 7b, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 / 600518, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Schmalkalden, 26.09.2025

gez. J. Hörschelmann

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen auf unserer Internetseite www.vermessung-schmalkalden.de

Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.