| Zu TOP 5: | Beratung und Beschluss über die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barchfeld-Immelborn |
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Immelborn auf 450,00 € / Monat. Die Erhöhung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Zeitgleich beschließt der Gemeinderat die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barchfeld-Immelborn mit Wirkung zum 01.01.2026
Beschluss Nr. 50/07/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 6: | Beratung, Beschluss und gemeindliches Einvernehmen Neubau einer Logistik- und Lagerhalle Befreiung der TH von 8 m auf 10 m |
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt, die beantragte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
| Gegenstand der Befreiung ist: | |
| • | Befreiung von der Festsetzung der Traufhöhe. |
Die Befreiung wird erteilt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und sich das geplante Vorhaben in einer vertretbaren Weise in das Grundkonzept des Bebauungsplanes einfügt, umliegende Gebäude haben auch eine Traufhöhe von 10 m - 15 m. Auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen ist die Befreiung vereinbar.
Zugleich wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB und § 68 Abs. 1 Thüringer Bauordnung (ThürBO) erteilt.
Beschluss Nr. 51/07/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)
| Zu TOP 7: | Beratung, Beschluss und gemeindliches Einvernehmen Umbau Anlage Oerlikon |
Die Firma Oerlikon Metco WOKA GmbH, Im Vorwerk 25, 36456 Barchfeld-Immelborn stellt den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Der Antragsteller hat bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Wartburgkreises zu dem o.g. Vorhaben einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt. Das Vorhaben ist gemäß Nr. 3.23 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) nach § 16 BImSchG immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig.
Die Gemeinde Barchfeld-Immelborn wird mit dem Schreiben vom 25.07.2025 gebeten, der Unteren Immissionsschutzbehörde mitzuteilen, ob das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB und § 68 Abs. 1 ThürBO für das geplante Vorhaben erteilt wird.
Die Gemeinde Barchfeld-Immelborn verfügt über einen rechtskräftigen Bebauungsplan Gewerbegebiet „Im Vorwerk“, 6. Änderung.
Die Antragsunterlagen liegen im Bauamt der Gemeinde Barchfeld-Immelborn zur Einsicht aus.
Der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und § 68 Abs. 1 ThürBO zu erteilen.
Beschluss Nr. 52/07/25
Abstimmungsergebnis: einstimmig (13 Ja-Stimmen)