Info der Meldebehörde
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Barchfeld-Immelborn Einwohnermeldeamt Die Gemeinde Barchfeld-Immelborn informiert über die Übermittlung personenbezogener Daten. Diese kann das Einwohnermeldeamt in beschränktem Umfang an die Presse, den Rundfunk, Parteien, Wählergruppen, Mandatsträger, Adressbuchverlage und an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften weitergeben (Grundlage: §§ 42 und 50 Bundesmeldegesetz, gültig ab 01.11.2015). Gesetzlich zulässig sind folgende …