Art.1
| 1. | § 2 Abs.1 erhält folgende Fassung: |
| Das Gemeindewappen zeigt in Blau über einen linken Schrägfusse von Silber, worin zwei schwarze Schrägrechtsbalken, der siebenmal von Silber und Rot, goldengekrönte und goldenbewehrte Hessische Löwe, nach links gewendet. |
| 2. | In § 6 Abs. 4 wird das Wort „ordentlichen" gestrichen. |
| 3. | In § 14 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort „Bestimmung" durch das Wort „Bestimmungen" ersetzt. |
Art. 2
Diese Änderungssatzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Barchfeld-lmmelborn, den 20.11.2024
Groß
Bürgermeister
Gemeinde Barchfeld-lmmelborn
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund diese Gesetzes erlassen worden sind, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Barchfeld-Immelborn unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wurde.