Art. 1
Der § 3 Abs. 1 wird um folgende Position ergänzt:
| Pos. | Bezeichnung |
| Betrag |
| 4.5. | Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namensnennung Nr. 2 und 3 Teileinrichtung Barchfeld | 15 Jahre | 1.042,51 € |
Art. 2
Dies Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Barchfeld-Immelborn, den 19.11.2025
Groß
Bürgermeister
Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund diese Gesetzes erlassen, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber (Normgeber), unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wurde.