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Gemeindebote
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung Friedhofsgebührensatzung Barchfeld-Immelborn

2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Barchfeld-Immelborn vom 13.06.2023

Art. 1

Der § 3 Abs. 1 wird um folgende Position ergänzt:

Art. 2

Dies Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Barchfeld-Immelborn, den 19.11.2025

Groß

Bürgermeister

Gemeinde Barchfeld-Immelborn

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund diese Gesetzes erlassen, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber (Normgeber), unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wurde.