Auf Grund des §§ 19 (1 ) und 20 (1 ) der Thüringer Gemeinde-und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 in derjeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Barchfeld-lmmelborn in der Sitzung am 26.08.2025 die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barchfeld-Immelborn beschlossen:
Art.1
Änderungen
| § 12 Abs. 6 erhält folgende Fassung: | |
| Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung: | |
| - | der Ortsteilbürgermeister des Ortsteils lmmelborn von 450,00 € / Monat |
| - | der ehrenamtliche Erste Beigeordnete von 400,00 € / Monat |
| - | der ehrenamtliche Zweite Beigeordnete von 150,00 € / Monat. |
Art. 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Barchfeld-Immelborn, den 10.11.2025
Groß
Bürgermeister
Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund diese Gesetzes erlassen sind, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Barchfeld-lmmelborn, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wurde.