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Gemeindebote
Ausgabe 12/2025
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Gemeinde Barchfeld-Immelborn - Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der von der Gemeinde Barchfeld-Immelborn durchzuführenden Bußgeldverfahren mit Aktenführung in Papierform

Verwaltungsvorschrift der Gemeinde Barchfeld-Immelborn vom 03.12.2025

I.

Gemäß §1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Barchfeld-Immelborn, den 03.12.2025

gez.

Ralph Groß

Bürgermeister