Auf Grund der §§ 55 - 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt der Gemeinderat in der Sitzung am 24.01.2023 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2023.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.151.600 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.576.800 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer werden in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Erhebung der Hundesteuer, Spielapparatesteuer sowie die Erhebung von Gebühren und Beiträge für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen sind in gesonderten Satzungen festgelegt.
Weiterhin gilt:
| 1. | der beigefügte Stellenplan. |
| 2. | Deckungsvermerke: |
|
| Die Ausgabenansätze der "Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben" werden innerhalb der Gruppen 50 - 58 und der Gruppen 63 - 67 (ausgenommen Gr. 6600/Verfügungsfonds und 6620/Sonstige Ausgaben) und der Gruppen 70 -71 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
|
| Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes innerhalb der einzelnen Abschnitte werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 3. | Erheblichkeitsgrenzen: |
|
| Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind solche, die 2 % des Gesamthaushaltsvolumens übersteigen. |
|
| Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind solche, die 2 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes überschreiten. |
|
| Erhebliche Ausgaben im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürKO sind solche, die im Einzelfall 50.000,00 Euro übersteigen. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Gemeinde Barchfeld-Immelborn, den 06.02.2023
Groß
Bürgermeister
Gemeinde Barchfeld-Immelborn — Siegel
Nachrichtlich
| 1. | Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern | |
|
| Grundsteuer A | 271 % |
|
| Grundsteuer B | 389 % |
|
| Gewerbesteuer | 395 % |
| 2. | Gemäß § 45 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Gemeinde Barchfeld-Immelborn dem Ortsteil Immelborn Haushaltmittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen. | |
|
| Der § 45 Abs. 6 S. 6 ThürKO legt einen Regelsatz in Höhe von 5 Euro je Einwohner fest. Ab Beginn des Haushaltsjahres 2020 verändert sich der Regelsatz jährlich nach Maßgabe der im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen veröffentlichten Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtages (Thüringer Abgeordnetengesetz - ThürAbgG) vom 09. März 1995 in der jeweils gültigen Fassung. Die allgemeine Preisentwicklung gemäß § 26 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ThürAbgG 3,2 % (in Drucksache 7/5690 des Thüringer Landtags vom 14. Juni 2022 veröffentlicht) | |
|
| Der Ortsteil Immelborn hatte zum Stichtag 31.12.2021 1485 Einwohner. Somit müssten die bereitgestellten Haushaltsmittel mindestens 7.840,80 € ((5,12 € x 3,2 %) x 1485 Einwohner)) betragen. | |
|
| Im Haushaltsplan 2023 werden dem Ortsteil Immelborn die folgend genannten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt: | |
—
| 3400 | Gliederungsergänzung 2 Heimatpflege, Vereinspflege | in Höhe von 6.600 € |
| 4600 | Gliederungsergänzung 2 Jugendclub | in Höhe von 15.100 € |
| 5610 | Gliederungsergänzung 2 Sporthalle | in Höhe von 17.500 € |
| 5620 | Gliederungsergänzung 2 Sportplatz | in Höhe von 17.800 € |
| 5920 | Gliederungsergänzung 2 Backhaus Übelroda | in Höhe von 500 € |
| 5950 | Gliederungsergänzung 2 Festplatz | in Höhe von 400 € |
| 7610 | Gliederungsergänzung 2 Dorfgemeinschaftshaus | in Höhe von 5.600 € |
| 8809 | Gliederungsergänzung 2 Haus der Vereine | in Höhe von 14.200 € |
| Gesamt |
| 77.700 € |
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung unter dem
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt vom 20.02.2023 bis einschließlich 06.03.2023 im Rathaus in Barchfeld-Immelborn OT Barchfeld, Sekretariat, während der Dienststunden öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Die Satzung ist genehmigungsfrei.
Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtbehörde des Landratsamtes des Wartburgkreises erfolgte am 02.02.2023
Die Zulassung der sofortigen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung erfolgte mit Datum vom 02.02.2023.